Pflegezusatzversicherung und die Pflegereform 2026: So schützen Sie sich richtig

  • Die Pflegelücke wächst durch die geplante Reform
  • Pflegetagegeld schützt Vermögen und Eigenheim
  • Über 50 Tarife kostenlos vergleichen
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Hinweis für Beschäftigte bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr
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  1. Was die Pflegereform 2026 für Sie bedeutet
  2. Die Pflegereform 2026 verstehen
  3. Warum die gesetzliche Pflege nicht reicht
  4. Vermögen, Eigenheim und Angehörige schützen
  5. Qualität und Wahlfreiheit: gut versorgt statt nur versorgt
  6. Die richtige Absicherung wählen
  7. Förderung, Kosten und Abschluss
  8. Für wen lohnt sich das?
  9. Warum über CHECK24 vergleichen?

Pflegereform 2026Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die geplante Pflege­reform (PNOG) vergrößert die Pflege­lücke: Leistungen steigen langsamer, einzelne entfallen, Eigen­anteile im Heim wachsen.

  • Besonders betroffen sind Pflege­grad 1 sowie die ersten Monate in Pflege­grad 2 und 3 – genau dann, wenn die Kosten oft am höchsten sind.

  • Mit einer Pflege­zusatz­versicherung schließen Sie die Lücke und schützen Erspartes, Eigenheim und Familie.

Daniel Mester

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen
1.

Was die Pflegereform 2026 für Sie bedeutet

Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland sind pflege­bedürftig, und die soziale Pflege­versicherung schreibt rote Zahlen: Ab 2028 drohen Defizite im zweistelligen Milliarden­bereich. Das Pflege­neuordnungs­gesetz (PNOG) soll die Finanzen stabilisieren, ohne den Beitrags­satz anzuheben. Gespart wird deshalb vor allem bei den Leistungen: Sie steigen künftig langsamer, einzelne entfallen ganz, und der Eigen­anteil im Pflege­heim wächst gerade in den ersten Jahren schneller. Wer im Pflege­fall nicht auf Erspartes oder die eigene Familie zurückgreifen will, muss die Lücke mit einer Pflege­zusatz­versicherung selbst schließen.

Stand: Referenten­entwurf des Bundes­gesundheits­ministeriums, 05.06.2026. Inhalte können sich im Gesetz­gebungs­verfahren noch ändern.

2.

Die Pflegereform 2026 verstehen

Was ist die Pflegereform 2026 (Pflegeneuordnungsgesetz, PNOG)?

Das PNOG ist ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom Juni 2026, der die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren soll. Hintergrund sind mehr als sechs Millionen Pflegebedürftige und Defizite, die ab 2028 zweistellige Milliardenbeträge erreichen können. Der Entwurf kombiniert Einsparungen bei den Leistungen mit zusätzlichen Einnahmen. Eine Erhöhung des Beitragssatzes ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Stand: Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, 05.06.2026.

Was ändert sich durch die Pflegereform konkret für mich?

Die gesetzlichen Leistungen wachsen künftig langsamer, einzelne entfallen, und der Eigenanteil im Heim steigt in den ersten Jahren stärker. Die wichtigsten Punkte des Entwurfs: Leistungsanpassung ab 2028 nur noch in Höhe der Kerninflation, gestreckte Zuschläge zum Heim-Eigenanteil, Wegfall des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1, hälftiges Pflegegeld (Entlastungsbudget) in den ersten drei Monaten für die Pflegegrade 2 und 3 sowie eine strengere Begutachtung. Jede einzelne Maßnahme vergrößert Ihre persönliche Pflegelücke.

Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?

Nein, Pflegegrad 1 bleibt bestehen – er verliert aber seine wichtigste Geldleistung. Der Entlastungsbetrag von derzeit 131 Euro im Monat entfällt für Pflegegrad 1 ersatzlos. Auch der Zuschuss zum Eigenanteil bei vollstationärer Pflege soll für neue Fälle mit Pflegegrad 1 gestrichen werden. Wer künftig in Pflegegrad 1 eingestuft wird, erhält von der Pflegekasse im Wesentlichen nur noch Beratung, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Wohnungsanpassungen.

Was wird aus dem Entlastungsbetrag von 131 Euro?

Der Entlastungsbetrag wird durch ein „Sozialraumbudget“ von bis zu 175 Euro im Monat ersetzt – allerdings nur für die Pflegegrade 2 bis 5. Das neue Budget ist zweckgebunden: Es kann nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, die Erstattung läuft gegen Belege. Pflegebedürftige unter 25 Jahren erhalten bis zu 300 Euro. Pflegegrad 1 geht leer aus.

Stimmt es, dass das Pflegegeld am Anfang gekürzt wird?

Ja, der Entwurf sieht eine Art Karenzzeit vor: In den Pflegegraden 2 und 3 wird das Entlastungsbudget – es entspricht dem heutigen Pflegegeld – in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt. Gerade zu Beginn der Pflege, wenn ohnehin viele Ausgaben anfallen, fehlt damit Geld. Ein privates Pflegetagegeld zahlt dagegen ab dem ersten Tag in voller vereinbarter Höhe.

Wird es schwerer, einen Pflegegrad zu bekommen?

Davon ist auszugehen: Der Entwurf passt das Begutachtungsverfahren mit dem erklärten Ziel an, den Anstieg der Pflegebedürftigenzahlen zu bremsen. Eingeplant sind dadurch Einsparungen von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 bis 4,2 Milliarden Euro im Jahr 2030. Im Ergebnis dürften Pflegegrade später oder seltener anerkannt werden. Private Tarife knüpfen ihre Leistung an den Pflegegrad. Wer früh vorsorgt, hat seine Absicherung, bevor die Hürden steigen.

Steigen durch die Reform meine Pflegekosten?

Ihr Eigenanteil steigt – vor allem in den ersten Pflegejahren. Die gesetzlichen Leistungen werden ab 2028 nur noch in Höhe der durchschnittlichen Kerninflation angepasst, die tatsächlichen Pflegekosten steigen erfahrungsgemäß schneller. Im Heim greift der höhere prozentuale Zuschlag zum Eigenanteil zudem erst nach längerer Aufenthaltsdauer.

3.

Warum die gesetzliche Pflege nicht reicht

Zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alles?

Nein. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein Teilleistungssystem und übernimmt nur einen Teil der Kosten – das bestätigt auch der aktuelle Reformentwurf ausdrücklich. Den Rest, den sogenannten Eigenanteil, tragen Sie selbst.

Wie groß ist die Pflegelücke – was muss ich selbst zahlen?

Im Pflegeheim zahlen Pflegebedürftige im ersten Jahr derzeit durchschnittlich 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche (Verband der Ersatzkassen, Stand 01.01.2026). Auch zu Hause reichen Pflegegeld und Sachleistungen häufig nicht für Pflegedienst, Hilfsmittel und Betreuung. Diese Lücke schließt eine private Pflegetagegeldversicherung.

Wie hoch ist mein Eigenanteil im Pflegeheim aktuell?

Der Eigenanteil im Pflegeheim besteht aus mehreren Bausteinen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die reinen Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten für das Heim. In Summe zahlen Pflegebedürftige im ersten Jahr aktuell durchschnittlich rund 3.245 Euro im Monat (Verband der Ersatzkassen, Stand 01.01.2026).

Den EEE bezuschusst die Pflegekasse mit einem Leistungszuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt – Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie dagegen in voller Höhe selbst.

Durch die Reform steigt Ihr Eigenanteil künftig weiter: Der höchste Zuschlag greift erst später, und die gesetzlichen Leistungen werden ab 2028 nur noch in Höhe der Kerninflation angepasst, während die tatsächlichen Pflegekosten schneller steigen.

Warum wird die Pflegelücke durch die Reform noch größer?

Weil der Entwurf an mehreren Stellen gleichzeitig kürzt oder bremst:

Gedämpfte Dynamisierung: Leistungen steigen ab dem 01.07.2028 nur noch in Höhe der durchschnittlichen Kerninflation der drei Vorjahre, zusätzlich gedeckelt durch die Lohnentwicklung.

Höhere Eigenanteile im Heim: Die Zuschläge zum Eigenanteil werden gestreckt – den höchsten Zuschlag von 75 Prozent gibt es erst nach 4,5 statt bisher 3 Jahren (geplant ab 01.01.2027).

Wegfall in Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag entfällt ersatzlos.

Karenzzeit beim Pflegegeld: In den Pflegegraden 2 und 3 wird das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt.

Für Sie heißt das: mehr Eigenanteil, und zwar von Anfang an.

4.

Vermögen, Eigenheim und Angehörige schützen

Muss ich für meine Pflege mein Erspartes aufbrauchen?

Grundsätzlich ja: Reichen Rente und gesetzliche Leistung nicht, müssen Sie zunächst eigenes Einkommen und Vermögen für den Eigenanteil zur Pflege einsetzen, bevor das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ einspringt. Geschützt ist nur ein begrenztes Schonvermögen – dazu gehören das selbst genutzte, angemessene Wohneigentum, jeweils 10.000 Euro Barvermögen für Sie und Ihren Ehe- oder Lebenspartner sowie eine angemessene Rücklage für Bestattung und Grabpflege. Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt unabhängig davon und bewahrt Sie – bei ausreichender Höhe – davor, an Ihr Erspartes gehen zu müssen.

Ist mein Eigenheim im Pflegefall in Gefahr?

Das selbst bewohnte, angemessene Eigenheim ist zu Lebzeiten in der Regel geschützt – Ersparnisse, vermietete Immobilien und der Nachlass sind es nicht. Springt das Sozialamt ein, kann es nach dem Tod Kostenersatz von den Erben verlangen, bis zur Höhe des Nachlasses. Das Haus, das zu Lebzeiten geschützt war, kann die Familie also später unter Umständen doch belasten. Mit einem Pflegetagegeld sichern Sie das Vermögen, das Sie weitergeben möchten.

Müssen meine Kinder für meine Pflege zahlen?

Derzeit nur selten: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 werden Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro herangezogen – die Grenze gilt pro Kind. Aber: Die Reform kündigt an, diese Begrenzung in einem separaten Verfahren teilweise zurückzunehmen. Angehörige könnten also wieder stärker zur Kasse gebeten werden. Eine eigene Vorsorge nimmt Ihren Kindern dieses Risiko ab.

Wie schützt eine private Pflegezusatzversicherung mein Vermögen?

Sie erhalten im Pflegefall ein vereinbartes Tagegeld – frei verfügbar und unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Damit bezahlen Sie den Heim-Eigenanteil, zusätzliche Betreuung oder Umbauten, ohne Erspartes, Immobilie oder das Erbe Ihrer Kinder anzugreifen.

5.

Qualität und Wahlfreiheit: gut versorgt statt nur versorgt

Schützt mich Vorsorge vor schlechter Pflege oder einem schlechten Heimplatz?

Ja, indirekt – über finanzielle Wahlfreiheit. Gute Häuser, mehr Betreuung oder ein Einzelzimmer kosten möglicherweise extra. Wer allein auf die gesetzliche Leistung angewiesen ist, nimmt oft den Platz, der frei ist – nicht den, der passt. Mit einem ausreichend hohen Pflegetagegeld wählen Sie Einrichtung und Betreuungsniveau nach Ihren Vorstellungen.

Kann ich mit Pflegetagegeld selbst entscheiden, wie und wo ich gepflegt werde?

Ja. Das Tagegeld wird ohne Kostennachweis ausgezahlt, Sie verwenden es frei. Sie können damit einen ambulanten Dienst bezahlen, ein bestimmtes Heim wählen, eine Haushaltshilfe finanzieren oder pflegende Angehörige für ihren Einsatz entschädigen.

6.

Die richtige Absicherung wählen

Welche private Pflegezusatzversicherung ist die sinnvollste?

Für die meisten Menschen ist die Pflegetagegeldversicherung die beste Wahl. Sie ist flexibel, leicht verständlich und in jedem Pflegegrad einsetzbar – zu Hause genauso wie im Heim. Im CHECK24-Vergleich finden Sie den passenden Tarif in wenigen Minuten.

Was ist Pflegetagegeld und wie funktioniert es?

Bei einer Pflegetagegeldversicherung vereinbaren Sie einen festen Tagessatz, der im Pflegefall – gestaffelt nach Pflegegrad – monatlich ausgezahlt wird. Beispiel: 50 Euro Tagegeld in Pflegegrad 5 ergeben 1.500 Euro im Monat. Sie müssen keine Rechnungen einreichen und verwenden das Geld frei.

Pflegetagegeld vs. Pflegekostenversicherung vs. Pflegerente – was ist der Unterschied?

Pflegetagegeld verbindet Flexibilität, Verständlichkeit und Preis-Leistung am besten. Die Pflegekostenversicherung erstattet nur nachgewiesene Kosten und ist dadurch unflexibler. Die Pflegerentenversicherung kombiniert Vorsorge mit einem Sparanteil und kostet deshalb meist deutlich mehr.

KriteriumPflegetagegeldPflegekostenvers.Pflegerente
AuszahlungFestes Tagegeld, frei verfügbarErstattung nachgewiesener KostenMonatliche Rente
Kostennachweis nötig?NeinJa (Belege)Nein
FlexibilitätHochMittelMittel
Zu Hause & im Heim nutzbarJaEingeschränktJa
Beitrag (Tendenz)I. d. R. günstigMittelMeist teuer
CHECK24-EmpfehlungEmpfohlen

Was ist mit betrieblicher Pflegevorsorge?

Betriebliche Pflegevorsorge gibt es, für die meisten ist sie aber keine echte Alternative. Nur wenige Arbeitgeber bieten sie an, die Verträge sind an das Arbeitsverhältnis gekoppelt und beim Jobwechsel oft nicht mitnehmbar. Eine private Pflegetagegeldversicherung gehört Ihnen – unabhängig vom Arbeitgeber und individuell gestaltbar.

7.

Förderung, Kosten und Abschluss

Gibt es eine staatliche oder steuerliche Förderung für private Pflegevorsorge?

Drei Ebenen sind zu unterscheiden: den staatlich geförderten „Pflege-Bahr“ gibt es bereits, Beiträge sind grundsätzlich steuerlich absetzbar, und die Reform kündigt eine bessere steuerliche Förderung an.

Pflege-Bahr: Staatlich gefördertes Pflegetagegeld mit 60 Euro Zulage pro Jahr. Die Versicherer müssen jeden Antragsteller annehmen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge. Das klingt gut, hat aber eine Kehrseite: Weil sich überdurchschnittlich viele Menschen mit hohem Pflegerisiko versichern, kalkulieren die Anbieter vorsichtig. Vorgeschrieben ist nur eine Mindestleistung von 600 Euro im Monat in Pflegegrad 5, in den unteren Pflegegraden fällt die Leistung meist gering aus, eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren ist zulässig, und die Beiträge sind im Zeitverlauf stärker gestiegen als bei ungeförderten Tarifen. Der Pflege-Bahr lohnt sich deshalb vor allem als letzte Option für Menschen, die wegen Vorerkrankungen keinen regulären Tarif bekommen.

Steuer heute: Beiträge sind grundsätzlich steuerlich absetzbar als sonstige Vorsorgeaufwendungen. In der Praxis ist der absetzbare Höchstbetrag allerdings meist schon durch Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft.

Geplant: Der Reformentwurf nennt eine steuerliche Begünstigung privater Pflegezusatzversicherungen als Ziel – das ist bislang eine Absichtserklärung, kein geltendes Recht. Wer jetzt abschließt, sichert sich das niedrige Eintrittsalter und profitiert von einer Förderung, sobald sie kommt.

Ab welchem Alter sollte ich eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Je früher, desto günstiger. Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Wer jung und gesund abschließt, zahlt dauerhaft weniger und umgeht das Risiko, später wegen Vorerkrankungen abgelehnt zu werden. Sinnvoll ist der Abschluss ab Mitte 30 bis Mitte 50 – möglich und lohnend ist er auch danach.

Was kostet eine Pflegetagegeldversicherung?

Der Beitrag hängt vor allem vom Eintrittsalter, der gewünschten Tagegeldhöhe und vom Tarif ab. Im CHECK24-Vergleich sehen Sie Beiträge und Leistungen von über 50 Tarifen nebeneinander und passen die Tagegeldhöhe je Pflegegrad an Ihren Bedarf an.

Beispiel für eine Absicherung mit 1.800 € monatlicher Leistung (Auszahlung sowohl bei ambulanter als auch stationärer Pflege):
20 Jahre: 10,08 € monatlich
35 Jahre: 30,36 € monatlich
50 Jahre: 62,70 € monatlich

Wer ausschließlich die Pflege im Heim oder ausschließlich die Pflege zu Hause absichern möchte, zahlt einen entsprechend günstigeren Beitrag.

Muss ich die Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung versteuern?

Nein. Das Pflegetagegeld aus einer privaten Pflegezusatzversicherung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt, erhöht also nicht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte – anders als manche staatliche Lohnersatzleistung. Die vereinbarte Summe kommt damit in voller Höhe bei Ihnen an, und Sie müssen sie in der Steuererklärung nicht angeben.

Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn ich nie pflegebedürftig werde?

Pflegetagegeld ist eine Risikoversicherung – wie die Haftpflicht: Die Beiträge kaufen also Schutz, kein Sparguthaben. Wenn Sie nicht pflegebedürftig werden, erhalten Sie daher auch nichts. Das Risiko pflegebedürftig zu werden ist allerdings leider hoch: Nach Auswertungen des BARMER Pflegereports waren rund 75 Prozent der verstorbenen Frauen und rund 60 Prozent der verstorbenen Männer zuvor pflegebedürftig – die Mehrheit der Menschen in Deutschland erlebt den Pflegefall also selbst. Wer zusätzlich einen Sparanteil möchte, zahlt bei einer Pflegerentenversicherung deutlich höhere Beiträge. Für die meisten ist der reine Risikoschutz die wirtschaftlichere Lösung.

Worauf sollte ich beim Vergleich achten?

Auf die Leistung, nicht nur auf den Beitrag. Die wichtigsten Kriterien:

  • Leistung in allen Pflegegraden – besonders in den Graden 2 und 3, in denen rund 75 Prozent der Pflegebedürftigen eingestuft sind
  • Leistung bei häuslicher Pflege – über 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt
  • Höhe des Tagegelds in den einzelnen Pflegegraden
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall – ab Pflegebedürftigkeit entfällt der Beitrag, die Leistung läuft weiter
  • Beitragsstabilität und Finanzstärke des Anbieters
  • Wartezeiten und Umfang der Gesundheitsfragen
  • Dynamik bzw. Nachversicherungsgarantie – Leistung erhöhen, ohne neue Gesundheitsprüfung
  • Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit für Umbau oder Erstausstattung

Bekomme ich auch mit Vorerkrankungen einen Tarif?

Oft ja, und zwar in regulären Pflegetagegeld-Tarifen: Die Annahmekriterien unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter erheblich. Jeder Versicherer fragt andere Diagnosen ab und bewertet sie anders – eine Erkrankung, die bei einem Anbieter zur Ablehnung führt, ist beim nächsten unproblematisch. Manche Tarife kommen mit wenigen, eng gefassten Gesundheitsfragen aus. Eine Ablehnung bedeutet also nicht, dass private Vorsorge für Sie ausscheidet. Gerade mit Vorerkrankungen lohnt sich der Vergleich über mehrere Anbieter hinweg.

Lohnt sich der Abschluss für meine Eltern – und kann ich das übernehmen?

Ja. Sie können den Vertrag für Ihre Eltern anstoßen und die Beiträge übernehmen – und schützen damit auch sich selbst. Der Hintergrund: Reicht das Geld Ihrer Eltern im Pflegefall nicht, zahlt zunächst das Sozialamt – und prüft dann, ob es sich das Geld bei den Kindern zurückholen kann. Ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen werden Sie herangezogen; die Grenze gilt pro Kind, das Einkommen Ihres Ehepartners zählt dabei nicht mit. Die Reform kündigt zudem an, diese Grenze teilweise zurückzunehmen – das Risiko, selbst zu haften, dürfte also steigen. Ein Pflegetagegeld für Ihre Eltern verhindert, dass das Sozialamt überhaupt einspringen muss: Die Pflege wird aus der Versicherung bezahlt, Ihr Einkommen und Ihr Vermögen bleiben außen vor, und das Familienvermögen wird nicht für die Pflege aufgezehrt. Wichtig ist ein früher Abschluss – mit steigendem Alter und bei Vorerkrankungen wird er teurer oder scheitert an der Gesundheitsprüfung.

8.

Für wen lohnt sich das?

Ich sorge für mich selbst vor

Heute günstige Beiträge sichern und die wachsende Lücke schließen, bevor Vorerkrankungen den Abschluss erschweren.

Ich sorge für meine Eltern vor

Die Eltern absichern und damit verhindern, dass das Sozialamt später über den Elternunterhalt auf Ihr eigenes Einkommen zugreift.

Ich schütze mein Eigenheim und Vermögen

Das Tagegeld zahlt unabhängig vom Vermögen – Erspartes und Nachlass bleiben unangetastet.

Ich will Qualität und Wahlfreiheit

Mit ausreichend Tagegeld wählen Sie Einrichtung und Betreuungsniveau selbst, statt zu nehmen, was frei ist.

Ich will Förderung mitnehmen

Eine bessere steuerliche Förderung ist angekündigt. Wer früh abschließt, sichert das niedrige Eintrittsalter und profitiert, sobald sie kommt.

9.

Warum über CHECK24 vergleichen?

Wie viele Tarife finde ich im Vergleich?

Über 50 Pflegezusatz-Tarife der wichtigsten Anbieter – darunter Allianz, AXA, DKV, HanseMerkur, R+V und SIGNAL IDUNA. So finden Sie schnell den passenden Tarif.

Was, wenn ich Fragen habe oder Vorerkrankungen habe?

Unsere Pflege-Experten helfen kostenlos per E-Mail oder Telefon – auch bei Gesundheitsfragen im Antrag. Unverbindlich und persönlich nach Ihren Bedürfnissen.

Was passiert nach dem Abschluss?

Ihren Vertrag verwalten Sie jederzeit im CHECK24-Kundenbereich. Bei Fragen oder im Leistungsfall stehen unsere Experten weiterhin zur Seite.

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Stand des Beitrags: 16.06.2026

Quelle Reform: Referentenentwurf „Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG)“, BMG, 05.06.2026.

Quelle Eigenanteil: Verband der Ersatzkassen (vdek), Stand 01.01.2026.

Quelle Pflegewahrscheinlichkeit: BARMER Pflegereport (Rothgang et al.): rund 75 Prozent der verstorbenen Frauen und rund 60 Prozent der verstorbenen Männer waren zuvor pflege­bedürftig. barmer.de/pflegereport

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Daniel Mester
Daniel Mester,
CHECK24-Experte für Kranken­zusatz- und Pflege­versicherungen

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