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Zugtier

Pferde werden heute eher selten als Zugtier im landwirtschaftlichen Sinne eingesetzt. Dennoch ist ein Pferd, das bei Kutschfahrten, Planwagenfahrten und anderen Ausfahrten eingespannt wird, eigentlich nichts anderes als ein Zugtier. Auch Esel und andere Nutztiere können über eine Pferdehaftpflichtversicherung versichert werden.

So friedlich das Zugtier auch sein mag, besteht grundsätzlich dennoch ein Schadensrisiko. Und Halter müssen im Schadensfall für die Kosten aufkommen. Die Haftpflichtansprüche nach einem Unfallereignis oder anderen Schäden, die durch ein Zugtier verursacht wurden, müssen vor allem auf den Einsatzzweck der Tiere hin abgestimmt werden. Versicherte sollten sich daher fragen, ob die Fahrten lediglich im privaten Umfeld stattfinden, denn in diesem Fall sind sie in der Regel automatisch mitversichert.

Werden die Zugtiere jedoch gewerblich eingesetzt, muss in den allermeisten Fällen eine eigene Pferdehaftpflicht für Gewerbetreibende abgeschlossen werden. Neben der Versicherungssumme spielt hierbei insbesondere die Zahl der Sitzplätze in der Kutsche eine Rolle bei der Beitragsbestimmung.

Zugtiere: Gewerbliche Nutzung erfordert zusätzlichen Versicherungsschutz
Der private Ausflug mit Kutsche und Zugtier ist oft direkt mitversichert. Für die gewerbliche Nutzung eines Zugtiers sollte frühzeitig eine eigene Versicherung mit ausreichender Deckung abgeschlossen werden.

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