Weideverletzung

Zunächst kommen für eine Weideverletzung, also einen Unfall auf der Weide, auf der sich Pferde aufhalten, dieselben Versicherungsleistungen von Seiten der Pferdehalterhaftpflichtversicherung in Frage wie bei Schäden in anderen Zusammenhängen. Relevant für die Schadensbestimmung durch die Versicherer ist jedoch der genaue Unfallhergang. Denkbar sind hier zwei verschiedene Abläufe.

Einerseits kann eine Weideverletzung bei einem Pferd ohne Fremdverschulden auftreten. Andererseits kann ein Szenario eintreten, in das zwei oder sogar mehrere Pferde auf derselben Weide verwickelt sind. Diese Rahmenbedingungen sind maßgeblich entscheidend für die Evaluierung eines möglichen Schadens. Fügt ein Pferd einem anderen eine Weideverletzung zu, haftet der Halter des für den Schaden verantwortlichen Pferdes bzw. die Versicherungsgesellschaft des besagten Vierbeiners.

Dazu können neben Behandlungskosten, Kosten für Operationen, Verdienstausfallzahlungen auch entstehende Wertminderungen und andere Folgekosten gehören. Ist nicht klar, bei welchem Tier die Schuld liegt, werden die Kosten im Rahmen einer sogenannten gesamtschuldnerischen Haftung aufgeteilt. Bei Weideverletzungen ohne Fremdbeteiligung sollte die Pferdehalterhaftpflichtversicherung des betroffenen Halters für die Kosten aufkommen. Dies muss bei Vertragsabschluss eingeschlossen worden sein.

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