Welche Kosten werden übernommen?
Generell reguliert die Tierhalterhaftpflicht für Pferde bis zur vereinbarten Deckungsgrenze Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Tier entstanden sind. Weitere Versicherungsbereiche wie Mietschäden sowie Flur- und Deckschäden sind nicht in jedem Fall mitversichert.
Prüfen Sie, ob diese Punkte für Sie relevant sind und Bestandteil Ihres Vertrages sein soll. Gleiches gilt, wenn neben Ihnen weitere Personen das Tier nutzen möchten. In solchen Fällen empfiehlt es sich, ein Fremd- oder Gastreiterrisiko einzuschließen.
Tipp: Die Versicherungssumme sollte mindestens zehn Millionen Euro betragen. Denn schwere Personenschäden können unter Umständen sehr teuer werden.
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