Welche Kosten werden übernommen?

Generell reguliert die Tierhalterhaftpflicht für Pferde bis zur vereinbarten Deckungsgrenze Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Tier entstanden sind. Weitere Versicherungsbereiche wie Mietschäden sowie Flur- und Deckschäden sind nicht in jedem Fall mitversichert.

Prüfen Sie, ob diese Punkte für Sie relevant sind und Bestandteil Ihres Vertrages sein soll. Gleiches gilt, wenn neben Ihnen weitere Personen das Tier nutzen möchten. In solchen Fällen empfiehlt es sich, ein Fremd- oder Gastreiterrisiko einzuschließen.

Tipp: Die Versicherungssumme sollte mindestens zehn Millionen Euro betragen. Denn schwere Personenschäden können unter Umständen sehr teuer werden.

Pferdehaftpflicht Vergleich
  • Unverbindlich & kostenlos
  • Über 80 Tarife
  • Bis zu 74 % sparen
Ihre Versicherungsberatung

Hallo, ich bin Sophie, Ihr digitaler Versicherungsexperte. Sie können mich jederzeit erreichen.

chatbot

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarife der Pferdehaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.