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Ausschlüsse

Unter dem Begriff Ausschlüsse versteht man alle Gegebenheiten oder potenziell auftretenden Schäden, welche von einer Hundehaftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind. Welche Schäden genau vom Haftpflichtschutz ausgenommen sind, kann jedes Versicherungsunternehmen für sein Versicherungsangebot selbst entscheiden.

Häufig gelten solche Ausschlüsse beispielsweise für Hunde, die in einem Betrieb oder für ein Gewerbe genutzt werden. Für solche Hunde kann in den meisten Fällen keine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Ausgeschlossene Schäden im Rahmen der Hundehaftpflicht

Ebenso sind Schäden, die vorsätzlich verursacht werden, nicht im Versicherungsschutz integriert. Manche Versicherungsgesellschaften lehnen des Weiteren die Versicherung bestimmter Hunderassen ab.

Ausgenommen vom Haftpflichtschutz sind außerdem alle Schäden, welche dem Versicherungsnehmer oder dessen Angehörigen entstehen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Personen- oder Sachschäden handelt.

Darüber hinaus greift der Versicherungsschutz nicht, wenn die Anzeigepflicht verletzt wird, zum Beispiel mit falschen Angaben über die Rasse und Anzahl der zu versichernden Hunde.

Ebenfalls in die Gruppe der Ausschlüsse fällt die Missachtung bestimmter Versicherungsklauseln. Wenn im Versicherungsvertrag zum Beispiel Leinenpflicht festgesetzt ist und ein Schaden entsteht, während der Hund in der Öffentlichkeit nicht angeleint herumläuft, so muss die Assekuranz für die anfallenden Kosten nicht aufkommen.

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