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Mein Hund wurde als gefährlich eingestuft, muss ich das meiner Versicherung melden?

Für Ihre Hundehaftpflichtversicherung spielt es keine Rolle, ob die zuständige Behörde Ihren Hund als gefährlich eingestuft hat. Ob für einen Hund eine Hundehaftpflicht abgeschlossen werden kann, hängt ausschließlich von der Rasseliste des jeweiligen Versicherers ab.

Die Liste wird eigenständig und unabhängig von den Landeshundegesetzen erstellt und beinhaltet alle Hunderassen, für die die Versicherungsgesellschaft ein erhöhtes Versicherungsrisiko annimmt. Für Listenhunde ist deshalb oftmals ein erhöhter Beitrag zu bezahlen.

Tipp: Unser Hundehaftpflicht Vergleich enthält sogar Tarife für Hunde, die von den Behörden als gefährlich eingestuft wurden. Mithilfe unseres kostenlosen Tarifvergleichs oder eines unserer Versicherungsexperten findet jeder Hundehalter eine passende und günstige Hundehaftpflichtversicherung.

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