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Sollte es in der Umgebung eines versicherten Gebäudes oder in der Immobilie zu einer Explosion kommen, erzeugt diese fast immer Folgeschäden. Durch die Druckwelle und umherfliegende Teile werden wichtige Einrichtungsgegenstände zerstört oder Möbel zerkratzt. Solche Beschädigungen gehören bei nahezu allen Hausratversicherungen zum gängigen Leistungsumfang und werden bei entsprechender Meldung erstattet.
Trotzdem gibt es Ausnahmen in Bezug auf den Versicherungsschutz, denn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Explosionsschäden werden nicht bezahlt. Darüber hinaus gehören auch die Folgen einer Implosion bei Röhrenbildschirmen nicht zum Standard. Einige Hausratversicherungen bieten hier jedoch die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung.
Schäden infolge von Explosionen durch kriegerische Handlungen werden zudem von keiner Hausratversicherung erstattet. Der Hauptgrund liegt im kumulativen Effekt solcher Ereignisse, die bei vielen Haushalten entsprechende Schäden auslösen würden. Da dies die Beitragseinnahmen einer Versicherungsgesellschaft schnell übersteigen könnte, gibt es für diese Fälle normalerweise keine Absicherungsmöglichkeit.
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