Zulassung
Der Begriff der Zulassung steht sowohl für die Erlaubnis, mit dem zugelassenen Kfz am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, als auch für das Verfahren, das zum Erhalt der Erlaubnis führt.
Die Zulassung für ein Fahrzeug erhält man bei der örtlichen Zulassungsstelle, die sich in der Regel im Landratsamt befindet. Sie muss vom zukünftigen Fahrzeughalter, der in die Zulassungspapiere eingetragen wird, vorgenommen werden. Jede andere Person braucht zur Zulassung eine Vollmacht.
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, benötigt man den Personalausweis oder den Reisepass in Verbindung mit der Meldebescheinigung. Außerdem sind die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, bzw. bei Fahrzeugen, die vor 2005 erstzugelassen wurden, der Fahrzeugbrief sowie den Fahrzeugschein sowie die TÜV-Dokumente zur Dokumentation des technischen Zustands notwendig.
Wichtig ist außerdem die sogenannte eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die als Nachweis einer Kfz-Versicherung einzureichen ist. Denn in Deutschland besteht die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die eVB-Nummer erhält jeder Versicherungsnehmer beim Abschluss der Versicherung vom Versicherer.
Verläuft das Verfahren der Zulassung erfolgreich und erhält der Fahrzeughalter seine Kennzeichen, durch die sein Fahrzeug beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert ist, so erhält er die Zulassung zum Straßenverkehr und darf mit seinem Fahrzeug daran teilnehmen.
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