Alkohol am Steuer
Bei Unfällen, die eindeutig durch Alkohol bedingt wurden, verwirkt der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz. Zwar wird die Haftpflichtversicherung Schäden an anderen beteiligten Fahrzeugen vorläufig übernehmen, kann dann allerdings die Kosten bis zu einer Höhe von 5000 Euro vom Unfallverursacher zurückfordern.
Den eigenen Schaden des Versicherungsnehmers muss die Vollkaskoversicherung in keiner Weise übernehmen. Das Versichern von Fahren unter Alkoholeinfluss ist außerdem in keinem Fall möglich, auch nicht über die Versicherung von grober Fahrlässigkeit.
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