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DSL Umzug: so geht's

Bei einem Umzug müssen unzählige Punkte beachtet werden. Einer ist der Telefon- und Internetanschluss. Damit Sie in Ihrem neuen Zuhause nicht auf dem Trockenen sitzen, hat CHECK24 für Sie alle Informationen gesammelt, die notwendig sind, um einen DSL-Umzug reibungslos über die Bühne zu bringen.



Kündigung » zum DSL Tarifvergleich » zum DSL Tarifvergleich Gesetzesänderung
Reform des Telekommunikationsgesetzes – die wichtigsten Neuerungen:

Warteschleifen dürfen nur noch zum Ortsnetztarif, unter herkömmlichen Mobilfunknummern oder unter einer kostenfreien Rufnummer zu erreichen sein. Bei Sonderrufnummern gilt: Warteschleifen dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Angerufene die Kosten für die Zeit in der Warteschleife komplett übernimmt oder wenn für den gesamten Anruf ein Pauschalpreis gilt, den der Anrufer zu zahlen hat.

Diese Neuregelung tritt in zwölf Monaten in Kraft. Während der Übergangszeit gilt: Warteschleifen müssen die ersten beiden Minuten nach Rufaufbau für den Anrufer kostenlos sein. Diese kostenfreie Phase endet mit dem Ende der Warteschleife.

DSL-Kunden haben im Falle eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht. Dieses greift, wenn der am alten Wohnort gebuchte Provider die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Dann hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.

Kann die vertraglich vereinbarte Leistung vom Provider am neuen Wohnort erbracht werden, muss der Vertrag am neuen Wohnort ohne Änderung der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt werden. Die Mindestvertragslaufzeit darf nicht von vorne beginnen. Allerdings darf der Provider dem Kunden den durch den Umzug entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.

Das neue Telekommunikationsgesetz regelt auch den unterbrechungsfreien Anbieterwechsel im Festnetz. So gilt neuerdings: Wechselt ein Kunde seinen Anbieter, ist der abgebende Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet, bis alle technischen und vertraglichen Details mit dem neuen Anbieter geklärt sind. Sollte es dennoch zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, darf diese nicht länger als einen Kalendertag dauern.

Außerdem wird es zukünftig auch eine Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Diensten geben. So werden Anbieter von Call-by-Call-Diensten verpflichtet, Kunden vor Beginn eines Gesprächs über den geltenden Tarif und auch über einen Tarifwechsel während eines laufenden Gesprächs zu informieren. Diese Regelung tritt aber frühestens zum 01. August 2012 in Kraft.


Was Sie wissen sollten:

  • Novelle des Telekommunikationsgesetzes:
    Im Mai 2012 wurde eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes verkündet. Nach Ablauf festgelegter Fristen gelten für Verbraucher bei einem Umzug neue, vorteilhafte Regelungen. So muss bei einem Umzug der Anbieter sicherstellen können, dass die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort erbracht werden kann. Kann die gleiche Leistung – meist ist die DSL-Geschwindigkeit gemeint – geliefert werden, muss der Vertrag ohne Änderung der Vertragslaufzeit fortgeführt werden. Die Vertragslaufzeit darf nicht neu beginnen. Kann die vertraglich geregelte Leistung nicht erbracht werden, zum Beispiel weil sie technisch nicht verfügbar ist, hat der Verbraucher das Recht, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats den bestehenden Vertrag zu kündigen.
  • Rufnummernportierung:
    Grundsätzlich kann bei einem Umzug die bestehende Rufnummer nur mitgenommen werden, wenn ein Kunde innerhalb des Vorwahlbereiches umzieht. Findet der Umzug beispielsweise von München nach Berlin statt, ist die Mitnahme der Rufnummer ausgeschlossen. Die Rufnummernportierung ist auch bei einem Anbieterwechsel unter Beachtung verschiedener Voraussetzungen kein Problem. Was dabei wichtig ist, erfahren Sie unter „Wie funktioniert die Rufnummernmitnahme?“.
  • DSL-Umzugskosten:
    Bei einem DSL-Umzug können Verbrauchern Kosten entstehen. Daran änderte auch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012 nichts. Anbieter sind weiterhin berechtigt, ‚ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand zu verlangen‘, heißt es in dem entsprechenden Paragrafen. Die Höhe der Kosten ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Manche Anbieter verlangen auch keine Umzugspauschale, sondern bei Schaltung des Anschlusses am neuen Wohnort eine Bereitstellungs- oder Anschlussgebühr.
  • DSL-Hardware: Die Regelungen bezüglich DSL-Hardware sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die meisten Anbieter liefern bei Bestellung die Hardware gleich mit – entweder gratis oder gegen eine einmalige oder monatliche Gebühr. Die Hardware gehört dann aber nicht automatisch dem Kunden. Denn manche Internetprovider stellen den Router oder das Modem nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung und verlangen eine Rücksendung nach Vertragsende. Bei anderen Anbietern geht die Hardware dagegen in den Besitz des Kunden über.

    Bei einem Neuanschluss kann grundsätzlich anbieterfremde Hardware verwendet werden. Die Konfiguration des alten Geräts auf den neuen Anschluss muss allerdings komplett vom Kunden selbst vorgenommen werden. Der neue Anbieter leistet in aller Regel keinen Support für Fremdgeräte. Auch können die Anbieter nur mit ihrer eigenen Hardware das einwandfreie Funktionieren des Anschlusses gewährleisten.

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Das Angebot mit der 100 EUR Gutschrift wahr sehr verlockend und die Abwicklung des Vertrages sowie der Kontakt waren sehr professionell.
Herr Z. (29), Kiel, 05/13
ich musste mich um nichts kümmern
Frau H. (24), Hannover, 05/13
Gute Erreichbarkeit, immer sehr bemüht.
Frau S. (28), Hamburg, 05/13
Guter Service, sehr übersichtliche Homepage, auf der man leicht den besten Tarif findet.
Herr K. (35), Frankfurt am Main, 05/13
Super Service! Sehr gute Kommunikation.
Frau W. (55), Wolfsburg, 05/13
Perfekter Überblick über alle Anbieter für einen guten Vergleich.
Frau G. (34), Radolfzell am Bodensee, 05/13
Sehr kompetente Beratung, schnelle Abwicklung.
Frau W. (22), Berlin, 05/13
Freundliches Personal, umfangreiche Informationen, kundenorientierte Beratung & Support.
Herr H. (32), Marl, 05/13
Sehr schnell, sehr freundlich und habe tatsächlich die Prämie erhalten.
Frau R. (34), Hannover, 05/13

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