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Internet-Umzug

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Bei einem Umzug muss auch an den Internetanschluss gedacht werden. Ziehen Sie mit Internet um oder steht Ihnen vielleicht ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Umzugs zu?

Auf dieser Seite erfahren Sie alle Tipps & Tricks rund um den Internet-Umzug und auch, mit welchen Kosten Sie bei einem Internet-Umzug rechnen müssen.

Umziehen mit Internet und Festnetz

Bei einem Umzug sind tausende Sachen zu bedenken. Einer davon: der Internetanschluss. In der alten Bleibe sollte er so lange wie möglich funktionieren, in der neuen so schnell wie möglich. Damit zum Stichtag alles klappt, sollten Sie sich rechtzeitig mit dem Thema Internet umziehen auseinandersetzen. So ersparen Sie sich viel Stress und sparen obendrein eine Menge Geld.

Bei Ihrem Internet- und Festnetzanschluss haben Sie zwei Optionen, wenn Sie umziehen. Entweder Sie können den Internetanschluss kündigen oder Sie müssen ihn mitnehmen. Entscheidend dafür, welche der beiden Optionen bei Ihnen Anwendung findet, ist die Verfügbarkeit Ihres aktuellen Tarifs an der neuen Adresse. Ist Ihr aktueller Internet-Tarif an der neuen Anschrift nämlich nicht verfügbar, haben Sie ein DSL-Sonderkündigungsrecht.

DSL-Sonderkündigungsrecht: Internet bei Umzug kündigen

Das DSL-Sonderkündigungsrecht besagt: Wenn der Internetanbieter Ihren Tarif an der neuen Adresse nicht oder nur eingeschränkt, zum Beispiel nicht mit der vereinbarten Surfgeschwindigkeit, bereitstellen kann, dürfen Sie Ihren Vertrag bei einem Umzug außerordentlich kündigen. Ausschlaggebend ist lediglich die uneingeschränkte Verfügbarkeit des Internet-Tarifs an der neuen Adresse.

Bei der Kündigung Ihres Internetanschlusses wegen Umzug müssen Sie jedoch wie bei einer regulären Kündigung eine Kündigungsfrist beachten. Sie können Ihren DSL-Vertrag bei Umzug mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Kündigen Sie Ihren Anschluss rechtzeitig, sobald Ihr Umzug feststeht und Sie bereits per Verfügbarkeitsprüfung festgestellt haben, dass Sie Ihren Anschluss nicht mitnehmen können, damit Sie nicht länger als nötig dafür bezahlen müssen.

Ist Ihr aktueller Internetanschluss an der neuen Adresse nicht oder nur eingeschränkt verfügbar, sollten Sie Ihren Internetanschluss kündigen und sich im Kündigungsschreiben auf Ihr Sonderkündigungsrecht wegen Umzug berufen. Falls die Mindestvertragslaufzeit Ihres DSL-Vertrags abgelaufen ist, können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von nur 1 Monat kündigen, ohne sich auf das Sonderkündigungsrecht berufen zu müssen.

DSL-Anschluss umziehen: So einfach geht's

Um in Ihrer neuen Wohnung schnellstmöglich Internet zu haben, müssen Sie dort natürlich zeitnah einen neuen Anschluss bestellen. Neben den großen, deutschlandweit bekannten Internetanbietern wie Telekomo2 oder 1&1 gibt es auch noch zahlreiche regionale Internetanbieter mit günstigen Angeboten.

In München und weiten Teilen Bayerns ist das beispielsweise M-net mit einem hochmodernen Glasfasernetz, das stetig weiter ausgebaut wird und Bandbreiten von bis zu 1 GBit/s liefert. Ziehen Sie nach Nordrhein-Westfalen, etwa in den Großraum um Aachen, Bonn, Köln oder Düsseldorf, steht NetCologne beziehungsweise NetAachen zur Verfügung.

Häufig gehören diese regionalen Internetanbieter zu den lokalen Energieversorgern, so auch M-net und NetCologne/NetAachen. Dies trifft auch auf den in Bremen ansässigen Internetanbieter swb oder den in Osnabrück und Umgebung verfügbaren Anbieter osnatel zu. Auch der Energieriese EWE hat eine eigene Telekommunikationssparte.

So nehmen Sie Ihren DSL-Vertrag mit

Ist Ihr Internettarif an der neuen Adresse uneingeschränkt verfügbar, müssen Sie den Internetanschluss mitnehmen. Damit dieser DSL-Umzug reibungslos abläuft, setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Internetanbieter in Verbindung, wenn Ihr Umzug beschlossene Sache ist. Bei den meisten Internetanbietern können Sie Ihren DSL-Umzug online beauftragen oder telefonisch in Auftrag geben. Sie sollten Ihrem Internetanbieter einen Umzug so frühzeitig wie möglich mitteilen, damit genügend Zeit bleibt, den Umzug des Anschlusses zu bearbeiten. So gut wie alle Anbieter haben dafür unterschiedliche Fristen, die wir für Sie in der unten stehenden Tabelle zusammengefasst haben. Aber je eher Sie Ihrem Provider Bescheid sagen, umso besser.

An Ihrem Vertrag darf sich durch den Internet-Umzug nichts ändern. Er wird einfach an der neuen Adresse fortgesetzt. Das betrifft vor allem die Vertragslaufzeit: Hätten Sie auch ohne Umzug nur noch eine Restlaufzeit von sechs Monaten, bleibt das auch so. Die Mindestvertragslaufzeit darf durch den Umzug nicht wieder bei 24 Monaten beginnen. Auch andere Vertragsbestandteile dürfen sich nicht zu Ihren Ungunsten verändern.

Leider fallen aber Kosten für den Umzug des Internetanschlusses an. Der Internetanbieter darf, so sieht es das Telekommunikationsgesetz vor, dafür ein angemessenes Entgelt verlangen. Diese Kosten dürfen allerdings nicht höher sein, als die, die für die Schaltung eines neuen Internetanschlusses erhoben werden. Viele Provider bieten ihren Kunden jedoch an, auf dieses Entgelt zu verzichten, wenn sie im Gegenzug einer erneuten Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zustimmen. In der folgenden Tabelle können Sie nachlesen, welche sogenannte Umzugspauschale die führenden Internetanbieter derzeit verlangen.

Tabelle zur Internet-Umzugspauschale

Rufnummernmitnahme bei DSL-Umzug

Eine Rufnummernmitnahme bei einem DSL-Umzug ist grundsätzlich möglich, solange Sie im selben Vorwahlgebiet umziehen. Das gilt auch, wenn Sie Ihren laufenden Vertrag auf Basis des Sonderkündigungsrechts beenden und den Anbieter im Zuge des Umzugs wechseln. Ziehen Sie allerdings in ein anderes Vorwahlgebiet, zum Beispiel von München nach Stuttgart, ist eine Rufnummernportierung nicht möglich.

Zusammengefasst: Was Sie beim Umzug mit Internet beachten sollten

  • Prüfen Sie die Verfügbarkeit Ihres DSL-Tarifs an der neuen Adresse, sobald Sie wissen, dass und wann Sie umziehen werden.
  • Ist Ihr Tarif an der neuen Adresse beispielsweise nur mit einer geringeren Bandbreite verfügbar, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.
  • Ist Ihr Tarif an der neuen Adresse ohne Änderungen verfügbar, sollten Sie den Umzug Ihres Internetanschlusses rechtzeitig beauftragen.
  • Klären Sie mit Ihrem Provider, wie hoch die Kosten (Bearbeitungs-/Bereitstellungsgebühr) für den Umzug des Internetanschlusses sind.

Damit Sie während Ihres Umzugs alles auf einen Blick vor sich haben und Ihre To Dos bequem nacheinander abhaken können, haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte für einen erfolgreichen Umzug in einer Checkliste zusammengefasst.

DSL-Vertrag übernehmen

In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Internetanschluss trotz Umzug des Vertragsinhabers in der Wohnung bleiben soll, zum Beispiel wenn eine WG sich auflöst oder Sie Ihren Nachmieter kennen. Dann können Sie – abhängig vom Internetanbieter – den DSL-Vertrag überschreiben. Dies ist aber nur möglich, wenn der Anbieter der Übernahme eines laufenden Vertrags durch eine andere Person ausdrücklich zustimmt. Dazu sind nicht alle Anbieter bereit und sie sind auch nicht dazu verpflichtet. Bei folgenden Internetanbietern können Sie einen DSL-Vertrag übernehmen beziehungsweise übergeben:

Tabelle zur Vertragsübernahme bei Internet-Umzug
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CHECK24 Internet Redakteurin Annika Lommatzsch

Redakteurin
Annika Lommatzsch

Annika Lommatzsch ist seit 2022 Redakteurin beim CHECK24 Internet-Vergleich und Expertin für die Bereiche WLAN, Streaming und Hardware. 

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