Beispiel:
Bahnreise von Paris nach Berlin
Während Sie Ihren Kurztrip in Paris genießen, ereignet sich zuhause ein erheblicher Schaden an Ihrem Wohngebäude. Günstige Bahntickets, wie etwa die Sparpreise der Bahn, sind nicht erstattungsfähig und können nicht umgebucht werden. Für eine neue Fahrkarte für die vorzeitige Rückreise können Kosten in Höhe von über 200 Euro anfallen, die von Ihrer Wohngebäudeversicherung übernommen werden.