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Kann ich eine Riester-Rente kündigen?

Ja, Sie können eine Riester-Rente grundsätzlich kündigen. Allerdings ist dies in den meisten Fällen mit Verlusten verbunden und nicht sinnvoll.

Daher sollten Sie einen Vertrag nur im Notfall kündigen – wenn Sie etwa das angesparte Kapital in einer finanziellen Notlage dringend benötigen.

Wann kann ich eine Riester-Rente kündigen?

Die Kündigung einer Riester-Rente ist meist jederzeit zum Ende eines Zahlungs­zeitraums möglich – in der Regel zum Ende eines laufenden Monats. Nach dem Beginn der Auszahlungs­phase können Sie eine Riester-Rente allerdings nicht mehr kündigen.

Sie müssen den Vertrag schriftlich in Textform kündigen – per Brief, Fax oder E-Mail.

Welche Alternativen zu einer Kündigung gibt es?

Zu einer Kündigung gibt es vor allem zwei Alternativen:

  1. Vertrag beitragsfrei stellen
  2. Anbieter wechseln

 

Vertrag beitragsfrei stellen

Sie können eine Riester-Rente beitragsfrei stellen. Dann zahlen Sie keine Beiträge mehr in den Vertrag ein. Anders als bei einer Kündigung müssen die bereits geflossenen Zulagen und Steuervorteile jedoch nicht zurückgezahlt werden. Der Anbieter muss zum Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge – inklusive der Zulagen – garantieren. Dies ist bei der Riester-Rente gesetzlich vorgeschrieben.

Das angesparte Guthaben wird dann als lebenslange, monatliche Rente ausgezahlt. Fällt die Rente wegen der Zahlungspause nur gering aus, wird das Kapital in der Regel in einer Summe abgefunden.

Guthaben auch bei Beitragsfreistellung geschützt

Bei einer Privatinsolvenz ist das angesparte Guthaben einer Riester-Rente vor einer Pfändung geschützt. Das gilt allerdings nur, wenn der Sparer die staatliche Zulage beantragt hatte und die Voraussetzungen für eine Förderung vorlagen. Der Pfändungsschutz gilt grundsätzlich auch für stillgelegte Riester-Verträge, in die zum Zeitpunkt der Pfändung keine Beiträge mehr eingezahlt werden. Dies hatte der Bundesgerichtshof 2017 in einem Urteil klargestellt (Aktenzeichen: IX ZR 21/17).

Anbieter wechseln

Es ist bei der Riester-Rente auch möglich, den Anbieter zu wechseln. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie mit Ihrem aktuellen Vertrag unzufrieden sind – weil beispielsweise die Kosten zu hoch sind.

Bei einem Wechsel wird das angesparte Kapital auf einen neuen Vertrag übertragen. Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.

In der Regel müssen Sie beim alten Anbieter eine Wechselgebühr zahlen. Diese Gebühr ist gesetzlich auf maximal 150 € begrenzt – mehr darf die Versicherung, Bank oder Investmentgesellschaft nicht verlangen.

Wie viel Geld erhalte ich bei einer Kündigung?

Die Kündigung einer Riester-Rente gilt als „schädliche Verwendung”. Denn das angesparte Geld wird nicht wie vom Gesetz vorgesehen für die Auszahlung einer Rente im Alter genutzt.

Daher verlangt der Staat bei einer Kündigung sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurück, die für den Vertrag gewährt wurden. Vor einer Auszahlung zieht der Anbieter die staatliche Förderung vom Rückkaufswert ab.

Zudem werden noch fällige Abschluss- und Vertriebskosten vom aktuellen Guthaben abgezogen.

Daher ist eine Kündigung der Riester-Rente fast immer mit Verlusten verbunden. Bei einer Rentenversicherung wird in den ersten fünf Vertragsjahren die Auszahlung regelmäßig unter der Summe der selbst gezahlten Beiträge liegen.

Sollte dennoch ein Gewinn übrigbleiben, so müssen Sie auf diesen Überschuss noch Steuern zahlen. Diesen Gewinn müssen Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

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