Informationen zur Ermittlung der CHECK24 Tarifnoten bei der Rechtsschutz-Versicherung
Inhalt
1. CHECK24 Tarifnote
Die CHECK24 Tarifnote hilft Ihnen im "Dschungel der Rechtsschutzversicherungen" den Überblick zu behalten. Die Tarifnote bewertet die Tarifleistungen der Rechtsschutzversicherer mit dem Ziel der transparenten Leistungs-Vergleichbarkeit der einzelnen Tarife. Die Tarifnote bewertet einen Tarif auf einer Notenskala von 1,0 bis 4,0, wobei 1,0 die beste Note darstellt. Über die Tarifnote hinaus haben Sie im Rechtsschutz-Versicherungsvergleich von CHECK24 auch die Möglichkeit, alle Tarifbestandteile im Detail zu vergleichen sowie die Tarife gegenüberzustellen.
2. Aufbau
| Visualisierung | Erklärung | |
|---|---|---|
| Tarifleistungen | ![]() |
Die Bewertung der Tarifleistungen erfolgt entlang von Tarifbausteinen einer Rechtsschutzversicherung. Hierbei werden die marktüblichen Tarifleistungen bewertet, welche z. B. auch von Stiftung Warentest bewertet werden. Im Bereich der Tarifleistungen können insgesamt 178 Punkte erreicht werden. Details zur Bewertung einzelner Leistungen sind in der Tabelle in Abschnitt 3.1 erläutert. |
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Service Versicherungs- gesellschaft | ![]() |
Die Bewertung des Services der Versicherungsgesellschaft erfolgt anhand von Kundenbewertungen, der Bereitstellung von Daten und Dokumenten für die Kunden sowie weiteren Servicethemen. Im Bereich des Services der Versicherungsgesellschaft können insgesamt 42 Punkte erreicht werden. Details zur Bewertung einzelner Leistungen sind in der Tabelle im Abschnitt 3.2 erläutert. |
| Gesamtpunkte | Eine Gesamtpunktzahl von 227 Punkten kann erreicht werden, wenn alle Bausteine ausgewählt wurden. | |
| CHECK24 Bewertung |
Je nach Leistung oder auch Servicequalität einer Versicherung werden die einzelnen Leistungen bewertet mit:
|
3. Detaillierte Punktevergabe
3.1 Bewertung Modul "Tarif"
3.1.1 Allgemeine Leistungen
| Tarifmerkmal | Beschreibung | Abstufungen (P = Punkte) | Punkte (52) |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme | Die Deckungssumme bezeichnet den Maximalbetrag, den eine Versicherung im Schadenfall für Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- und Zeugenkosten aufbringt. |
über 200.000 € → 1 Punkt über 250.000€ → 2 Punkte über 400.000€ → 3 Punkte über 450.000€ → 4 Punkte über 800.000€ → 5 Punkte über 900.000€ → 6 Punkte über 3.000.000€ → 7 Punkte über 10.000.000 € → 8 Punkte | 8 |
Kosten für Gericht, Anwalt und Gutachter | Übernahme von Kosten für Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- und Zeugenkosten. |
Nein → 0 Punkte Ja → 6 Punkte | 6 |
Kosten für Mediation (Schlichtung) | Unter der Mediation versteht man ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren, das genutzt wird um gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. |
Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 3 Punkte | 3 |
Freie Rechtsanwaltswahl | Einige Versicherer schreiben einen von ihnen gewählten Anwalt im Schadenfall vor. Bei einer freien Rechtsanwaltswahl können Sie ihren Wunschanwalt wählen. |
Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 5 Punkte | 5 |
Kostenlose Erstberatung beim Anwalt | Bei der kostenlosen Erstberatung kann eine Rechtsberatung bei einem Anwalt vor Ort in Anspruch genommen werden. Erledigt sich der Rechtsfall durch dieses Erstgespräch, zahlt die Versicherung die Anwaltskosten ohne Abzug einer Selbstbeteiligung. |
Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten, jedoch nur telefonisch → 4 Punkte Enthalten → 8 Punkte | 8 |
Verbraucherfreundliche Einjahresregel |
Bereits eingetretene Schadenereignisse sind grundsätzlich nicht versicherbar. Die Einjahresregel schützt Sie allerdings, wenn sich ein Rechtsfall über einen längeren Zeitraum aufgebaut hat und die erste Ursache länger als ein Jahr vor Versicherungsbeginn zurückliegt. Solche weit zurückliegende Streitursachen führen nicht zu einer Ablehnung des Rechtsschutzfalls. |
Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 2 Punkte | 2 |
Strafkaution | Unter einer Strafkaution versteht man ein zinsloses Darlehen des Versicherers, um den Beschuldigten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. |
bis zu 100.000 € → 1 Punkt bis zu 1.000.000 € → 2 Punkte bis zu 2.000.000 € → 3 Punkte über 2.000.000 € → 4 Punkte | 4 |
Mobiler Anwalt | Kann ein Anwalt nicht vor Ort aufgesucht werden, besteht die Möglichkeit einen mobilen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Der mobile Anwalt besucht den Versicherungsnehmer an seinem Aufenthaltsort. Die hierbei entstehenden Kosten für Anreise und Aufwandsentschädigung des Anwalts werden übernommen. |
Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 1 Punkt | 1 |
Erweiterter Strafrechtsschutz | Der erweiterte Strafrechtsschutz bietet den Vorteil, dass zusätzlich auch die Verteidigung gegen Vorwürfe eines vorsätzlich begehbaren Vergehens gedeckt ist. Vorsätzlich begehbare Vergehen sind beispielsweise die Beleidigung (185 § StGB) oder die Körperverletzung (223 § StGB). |
Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 4 Punkte | 4 |
Selbstständige Nebentätigkeit | Kommt es im Zusammenhang mit einer selbstständigen Nebentätigkeit zu rechtlichen Streitigkeiten, erhält der Versicherungsnehmer anwaltliche Unterstützung. |
Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 3 Punkte | 3 |
Kostenlose Leistungen | Viele Versicherer bieten kostenlose Leistungen an, die ohne Zahlung der Selbstbeteiligung in Anspruch genommen werden können und nicht als Schadenfall gewertet werden. Wir bewerten hierbei folgende kostenlose Leistungen:
|
Keine/Eine enthalten → 0 Punkte Zwei Enthalten → 3 Punkte Drei Enthalten → 5 Punkte Vier Enthalten → 6 Punkte Sechs Enthalten → 8 Punkte | 8 |
3.1.2 Privat
| Tarifmerkmal | Beschreibung | Abstufungen (P = Punkte) | Punkte (44) |
|---|---|---|---|
Schadenersatz (z. B. Schmerzensgeld) |
Schadenersatz bedeutet, dass eine Person, die einen Schaden erlitten hat, einen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich hat. Hierfür kann eine Schadenersatzklage eingereicht werden. | Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 5 Punkte | 5 |
Private Verträge |
Vertragsstreitigkeiten können im Privatbereich fast überall auftreten, beispielsweise im Gewähr- oder Dienstleistungsrecht. Einige Versicherer geben hier einen Mindeststreitwert vor, ab welchem diese erst leisten. | Nicht enthalten → 0 Punkte Wenn ein Mindeststreitwert vorgegeben ist → 3 Punkte Ohne Mindeststreitwert → 6 Punkte | 6 |
Streitigkeiten mit Behörden |
Kommt es mit Finanzbehörden, Verwaltungsbehörden oder auch Sozialbehörden zu Streitigkeiten, so erhält der Betroffene juristische Unterstützung. Einige Tarife bieten den Rechtsschutz bereits im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren an. Andere Tarife hingegen schützen den Versicherungsnehmer erst ab dem Gerichtsverfahren. Ob ein Widerspruchsverfahren notwendig ist, hängt vom Bundesland und dem Einzelfall ab. | Nicht enthalten → 0 Punkte Erst ab Gerichtsverfahren → 1 Punkt Bereits ab außergerichtlichem Verfahren → 3 Punkte Jeweils für Streitigkeiten mit Finanzbehörden, Sozialbehörden und Verwaltungsbehörden | 9 |
Studienplatzklagen | Möchten Sie oder eine mitversicherte Person die Zulassung zu einem Studiengang einklagen, erhalten Sie juristische Unterstützung | Nicht enthalten → 0 Punkte | 2 |
Kapitalanlagen |
Diese Streitigkeiten beinhalten die Durchsetzung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Kapitalanlagen. Hierbei wird zwischen risikoarmen und risikoreichen Kapitalanlagen unterschieden. Risikoarme Kapitalanlagen sind beispielsweise Bausparverträge oder Sparkonten, Aktien und Wertpapiere hingegen sind risikoreiche Kapitalanlagen. | Risikoarme Kapitalanlage Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 2 Punkte Risikoreiche Kapitalanlagen Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 3 Punkte | 5 |
Schutz im Internet | Rechtsstreitigkeiten im Internet werden in zwei Bereichen bewertet: Wir kategorisieren dies in zwei Bereiche:
| Die Beratung bei Urheberrechtsverletzung im Internet Nicht enthalten → 0 Punkte bis max. 500€ Deckung (inkl. 500€) → 2 Punkte ab 500€ Deckung → 4 Punkte plus Erweiterter Schutz im Internet Nicht enthalten → 0 Punkte Hilfestellung ohne Datenmonitoring → 2 Punkte Hilfestellung mit Datenmonitoring → 4 Punkte | 8 |
Eherecht | Das Eherecht umfasst Tätigkeiten eines Anwalts in eherechtlichen Angelegenheiten. Je nach Tarif werden eine Erstberatung, eine außergerichtliche Tätigkeit oder die prozessuale Vertretung durch einen Anwalt abgedeckt. | Erstberatungsgespräch → 1 Punkt Außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts → 1 Punkt Gerichtliche Deckung ab 1.000€ → 1 Punkt | 3 |
Unterhaltsrecht | Das Unterhaltsrecht umfasst Tätigkeiten eines Anwalts in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten. Je nach Tarif werden eine Erstberatung, eine außergerichtliche Tätigkeit oder die prozessuale Vertretung durch einen Anwalt abgedeckt. | Erstberatungsgespräch → 1 Punkt Außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts → 1 Punkt Gerichtliche Deckung ab 1.000€ → 1 Punkt | 3 |
Erbrecht | Das Erbrecht umfasst Tätigkeiten eines Anwalts in erbrechtlichen Angelegenheiten. Je nach Tarif werden eine Erstberatung, eine außergerichtliche Tätigkeit oder die prozessuale Vertretung durch einen Anwalt abgedeckt. | Erstberatungsgespräch → 1 Punkt Außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts → 1 Punkt Gerichtliche Deckung ab 1.000€ → 1 Punkt | 3 |
3.1.3 Beruf
| Tarifmerkmal | Beschreibung | Abstufungen (P = Punkte) | Punkte (18) |
|---|---|---|---|
Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber | Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber werden in zwei Bereichen bewertet:
| Abmahnung/Kündigung enthalten → bis 5 Punkte Abfindung/Urlaubsgeld enthalten → bis 5 Punkte | 10 |
Verteidigung im Disziplinar- und Standesrecht (Beamte, Ärzte) |
Das Disziplinarrecht betrifft die Ahndung dienstlicher Vergehen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Verwaltung. Zu Streitigkeiten im Standesrecht kommt es, wenn einem Angehörigen einer in Kammern zusammengeschlossenen Berufsgruppe oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ein Vergehen vorgeworfen wird. Beispiel: Berufe, für die das Disziplinarrecht gilt: Beamte, Richter, Soldaten, Polizisten. Beispiel: Berufe, für die das Standesrecht gilt: Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer. | Nicht enthalten → 0 Punkt Enthalten → 4 Punkte | 4 |
Beratung zum Aufhebungsvertrag | Mit einem Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich beendet werden. Der Vertrag ist nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Der Arbeitnehmer kann sich daher zunächst über die Vertragsgestaltung und die Folgen des Aufhebungsvertrages von einem Rechtsanwalt beraten lassen. | Nicht enthalten → 0 Punkt Enthalten → 4 Punkte | 4 |
3.1.4 Verkehr
| Tarifmerkmal | Beschreibung | Abstufungen (P = Punkte) | Punkte (23) |
|---|---|---|---|
Schadenersatz |
Schadensersatz bedeutet, dass eine Person, die einen Schaden erlitten hat, einen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich hat. Hierfür kann eine Schadensersatzklage eingereicht werden. | Nicht enthalten → 0 Punkt Enthalten → 5 Punkte | 5 |
Ordnungswidrigkeiten | Streitigkeiten mit Ordnungsbehörden beinhalten die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Dies sind z. B. ein Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß. | Nicht enthalten → 0 Punkt Enthalten → 5 Punkte | 5 |
Private Verträge |
Private Verträge im Bereich des Verkehrsrechtes sind z. B. Kauf- oder Leihverträge von Fahrzeugen. Auch Ansprüche aus Dienstleistungsverträgen, beispielsweise nach einer fehlerhaften Reparatur, können geltend gemacht werden. Einige Versicherer geben hier einen Mindeststreitwert vor, ab welchem diese leisten. | Nicht enthalten → 0 Punkte Wenn ein Mindeststreitwert vorgegeben ist → 3 Punkte Ohne Mindeststreitwert → 5 Punkte | 5 |
Verwaltungsbehörden | Im Bereich Verkehr kann es zu Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden kommen. Solche Verwaltungsbehörden sind zum Beispiel das Kraftfahrtverkehrsamt in Flensburg oder die örtliche Führerscheinstelle. Kommt es zu Streitigkeiten aufgrund von Eintragungen im Fahreignungsregister oder droht ein Führerscheinentzug erhalten Sie juristische Unterstützung. | Nicht enthalten → 0 Punkte Erst ab Gerichtsverfahren → 1 Punkt Bereits ab außergerichtlichem Verfahren → 3 Punkte | 3 |
Halt- und Parkverstöße | Streitigkeiten aufgrund von Verstößen gegen Halte- oder Parkverbote. | Nicht enthalten → 0 Punkt Enthalten → 2 Punkte | 2 |
Verteidigung im Strafrecht |
Es besteht die Möglichkeit, sich gegen den Vorwurf eines fahrlässigen oder grob fahrlässigen begangenen Delikts zu wehren. Dies kann zum Beispiel der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB sein. Sollte aus dem Verfahren der Vorsatz festgestellt werden, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. | Nicht enthalten → 0 Punkt Enthalten → 3 Punkte | 3 |
3.1.5 Wohnen
| Tarifmerkmal | Beschreibung | Abstufungen (P = Punkte) | Punkte (21) |
|---|---|---|---|
Streitigkeiten mit dem Vermieter |
Kommt es zwischen dem Mieter und dem Vermieter zu Streitigkeiten über den Mietvertrag, die Mietkaution oder die Nebenkosten, erhält der Mieter juristische Unterstützung. Der Wohnungs-Rechtsschutz besteht auch, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als Wohnungseigentümer die Wohnung selbst bewohnen. | Nicht enthalten → 0 Punkt Enthalten → 5 Punkte | 5 |
Streitigkeiten mit den Nachbarn | Es handelt sich um Streitigkeiten, die sich aufgrund der Wohnsituation des Mieters oder Eigentümers mit den Nachbarn ergeben. | Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 3 Punkte | 3 |
Zweitwohnsitz, Pendlerwohnung und Gärten (nicht am Wohnsitz) | Kommt es rund um das Thema Wohnen zu rechtlichen Streitigkeiten, sind Sie auch an Ihrem innerhalb Deutschlands liegenden Zweitwohnsitz versichert. Der Zweitwohnsitz ist jeder Wohnsitz, der nicht der Hauptwohnsitz ist und an dem Sie amtlich gemeldet sind. | Nicht enthalten → 0 Punkt Enthalten → 2 Punkte | 2 |
Streitigkeiten mit der Hausverwaltung | Es handelt sich um Streitigkeiten, die dem Mieter oder Eigentümer mit der Hausverwaltung entstehen. | Nicht enthalten → 0 Punkt Enthalten → 3 Punkte | 3 |
Immobilie im Ausland | Kommt es im Ausland im Zusammenhang mit einer selbst bewohnten Immobilie zu Streitigkeiten, erhält der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter juristische Unterstützung. | Nicht enthalten → 0 Punkt Enthalten → 2 Punkte | 2 |
Bauherren Rechtsschutz |
Das Bauherrenrecht bewerten wir in vier Bereichen: Streitigkeiten rund um die Photovoltaikanlage Hier werden Streitigkeiten bezüglich der Anschaffung, Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage abgesichert. Plan-, Feststellungs- und Enteignungsverfahren Kommt es im Rahmen von Plan-, Feststellungs- und Enteignungsverfahren zu Streitigkeiten, erhält der Betroffene juristische Unterstützung. Das Planverfahren betrifft sämtliche Belange rund um Bebauungspläne. Das Planfeststellungsverfahren erstreckt sich auf besondere planfeststellungspflichtige Vorhaben über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Baurechtliche Enteignungsverfahren führen zum Verlust der Eigentümerposition an einem Grundstück. Erschließungs- und Anliegerabgaben Bei Streitigkeiten rund um einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben erhält der Betroffene juristische Unterstützung. Einmalige Erschließungsbeiträge werden von der Kommune vom Grundstückseigentümer zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeit seines Grundstücks durch Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze erhoben. Einmalige Anliegerbeiträge dagegen werden von der Kommune zur Erhaltung der Nutzungsmöglichkeit verlangt. Baurecht Kommt es bei dem Erwerb des Baugrundstücks, der Errichtung oder bei baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderungen eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu Streitigkeiten, erhält der Bauherr juristische Unterstützung. | Streitigkeiten rund um die Photovoltaik-Anlage Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 1 Punkt Plan-, Feststellungs- und Enteignungsverfahren Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 1 Punkt Erschließungs- und Anliegerabgaben Nicht enthalten → 0 Punkte Erst ab Gerichtsverfahren → 1 Punkt Bereits ab außergerichtlichem Verfahren → 2 Punkte Baurecht Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 2 Punkte | 6 |
3.1.6 Vermietung
| Tarifmerkmal | Beschreibung | Abstufungen (P = Punkte) | Punkte (20) |
|---|---|---|---|
Streitigkeiten mit den Mietern | Kommt es mit einem Mieter zu Streitigkeiten, erhält der Vermieter juristische Unterstützung. | Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 5 Punkte | 5 |
Streitigkeiten mit Finanzbehörden |
Kommt es mit Finanzbehörden zu Streitigkeiten über Steuern und Abgaben, erhält der Betroffene juristische Unterstützung. Einige Tarife bieten den Rechtsschutz bereits im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren an. Andere Tarife hingegen schützen den Versicherungsnehmer erst ab dem Gerichtsverfahren. Ob ein Widerspruchsverfahren notwendig ist, hängt vom Bundesland und dem Einzelfall ab. | Nicht enthalten → 0 Punkte Erst ab Gerichtsverfahren → 3 Punkte Bereits ab außergerichtlichem Verfahren → 5 Punkte | 5 |
Forderungsmanagement | Auf Wunsch wird dem Vermieter ein Inkassodienstleister zur Einziehung von privaten Geldforderungen vermittelt. | Nicht enthalten → 0 Punkte Enthalten → 5 Punkte | 5 |
Bonitätsprüfungen | Auf Wunsch kann der Vermieter bei Anbahnung eines Mietverhältnisses eine Bonitätsauskunft des potentiellen Mieters oder Pächters veranlassen. | Nicht enthalten → 0 Punkt Enthalten → 5 Punkte | 5 |
3.2 Bewertung Modul "Versicherer"
3.2.1 Kundenbewertungen
| Tarifmarke | Beschreibung | Abstufungen (P = Punkte) | Punkte (12) |
|---|---|---|---|
| Anzahl Kundenbewertungen Antrag | Die Anzahl der Kundenbewertungen ist ein Maß für die Validität der durchschnittlichen Kundenbewertung des Antragsprozesses.Basierend auf der Anzahl der Kundenbewertungen aller Versicherer unterteilen wir die Versicherer in Terzile. |
1. Terzil → 0 Punkte 2. Terzil → 1 Punkt 3. Terzil → 2 Punkte | 2 |
| Kundenbewertung Antragsprozess | Das Kundenfeedbackformular zum Antragsprozess wird nach einem Antrag an unsere Kunden verschickt. Die Kunden bewerten den Antragsprozess auf einer Skala von 1 - 5 Sternen. Basierend auf den Kundenbewertungen aller Versicherer unterteilen wir die Versicherer in 5 Quantile. |
1. Quintil → 0 Punkte 2. Quintil → 1 Punkt 3. Quintil → 2 Punkte 4. Quintil → 3 Punkte 5. Quintil → 4 Punkte | 4 |
| Kundenbewertung Rechtsfall | Das Kundenfeedbackformular zum Rechtsfall wird nach einem Schadenfall an unsere Kunden verschickt. Die Kunden bewerten den Schadenservice auf einer Skala von 1 - 5 Sternen. Basierend auf den Kundenbewertungen aller Versicherer unterteilen wir die Versicherer in 5 Quantile. |
1. Quintil → 0 Punkte 2. Quintil → 1 Punkt 3. Quintil → 2 Punkte 4. Quintil → 3 Punkte 5. Quintil → 4 Punkte | 4 |
Anzahl Bewertungen Rechtsfall | Die Anzahl der Kundenbewertungen ist ein Maß für die Validität der durchschnittlichen Kundenbewertung des Rechtsfalls. Basierend auf der Anzahl der Kundenbewertungen aller Versicherer unterteilen wir die Versicherer in Terzile. | 1. Terzil → 0 Punkte 2. Terzil → 1 Punkt 3. Terzil → 2 Punkte | 2 |
3.2.2 Daten & Dokumente
| Service | Beschreibung | Abstufungen (P = Punkte) | Punkte (24) |
|---|---|---|---|
| Dokumente | Bewertet die regelmäßige und vollständige Übermittlung der relevanten Vertragsdokumente an CHECK24, wodurch eine umfangreiche und exzellente Kundenbetreuung gewährleistet werden kann. | Übermittlung Versicherungsschein: Einlieferung < 24 Std → 4 Punkte Einlieferung < 2 Tage → 3 Punkte Einlieferung < 4 Tage → 2 Punkte Einlieferung < 7 Tage → 1 Punkt Einlieferung seltener → 0 Punkte Qualität und Lieferung weiterer Dokumente Vertragsänderungen, Annahmebestätigung, Beitragsrechnung, Kündigung, Mahnung und Bestandsübertragung → 3 Punkte mindestens Rechnung, Kündigung und Vertragsänderungen → 1 Punkt weniger → 0 Punkte Nennung CHECK24 als Makler Nein → 0 Punkte Ja → 1 Punkt Automatisierte Verarbeitung möglich Matchingquote < 80 % → 0 Punkte Matchingquote > 80 % → 1 Punkt Matchingquote > 95 % → 2 Punkte | 10 |
| Vertragsdaten | Bewertet die regelmäßige und vollständige Übermittlung der relevanten Vertragsdaten an CHECK24, die für die korrekte Anzeige vom Vertragsstatus und -Inhalten verwendet werden. | Qualität und Vollständigkeit Alle Daten fehlerfrei → 3 Punkte leichte Einschränkungen → 2 Punkte keine → 0 Punkte Regelmäßige Bereitstellung wöchentlich → 4 Punkte min. 2x/Monat → 2 Punkte min. 1×/Monat → 1 Punkt seltener → 0 Punkte | 7 |
| Schadendaten | Bewertet die regelmäßige und vollständige Übermittlung der relevanten Schadendaten an CHECK24, die für die korrekte Anzeige von Schadenstatus und -Inhalten verwendet werden. | Qualität und Vollständigkeit Je 0,5 Punkte für: Versicherungsschein-Nummer Meldedatum Schadendatum Schaden-Nummer Je 1 Punkt für: Betrag Bearbeitungsdatum Regelmäßige Bereitstellung wöchentlich → 3 Punkte min. 2x/Monat → 2 Punkte min. 1×/Monat → 1 Punkt seltener → 0 Punkte | 7 |
3.2.3 Weitere Services
| Service | Beschreibung | Abstufungen (P = Punkte) | Punkte (7) |
|---|---|---|---|
| Annahmeparität im Angebot |
Unter der Annahmeparität verstehen wir eine gleiche Tarifabdeckung zwischen dem Versicherer und CHECK24. Manche Tarife werden uns vom Versicherer nicht zur Verfügung gestellt, sodass wir nicht sämtliche Tarife anbieten können. Haben wir alle Tarife des Versicherers im Angebot, bekommt er dafür zwei Punkte. | Teile des angebotenen Portfolios über CHECK24 → 1 Punkt Vollständiges Portfolio über CHECK24 → 2 Punkte | 2 |
| Erfahrung der Gesellschaft am Markt | Hierbei bewerten wir die Erfahrung, die der Versicherer über die Jahre am Markt sammeln konnte. Im Fall von jungen Assekuradeuren, die eine Versicherungsgesellschaft mit mehr als 20 Jahren Erfahrung als Risikoträger und Leistungserbringer im Schadenfall haben, wird die Erfahrung mit 1 Punkt bewertet. |
Unter 10 Jahre → 0 Punkte Über 10 Jahre → 1 Punkt Über 20 Jahre → 2 Punkte | 2 |
| Annahmepolitik - Kunden mit Bonität |
Bei der Annahme von Verträgen achten Versicherer meist sehr genau auf die einzelnen Vorverträge. Wir bewerten hierbei die Annahme bei einer negativen Bonität. | Annahme nicht möglich → 0 Punkte Annahme möglich → 1 Punkt | 1 |
| Annahmepolitik - Vorschäden |
Bei der Annahme von Verträgen achten Versicherer meist sehr auf die einzelnen Vorverträge. Wir bewerten hierbei die Annahme von schadenbelasteten Vorverträgen. |
Annahme keine Vorschäden → 0 Punkte Annahme bis zu 2 Vorschäden → 2 Punkte | 2 |
3.2.4 Vertragliche Flexibilität
| Service | Beschreibung | Abstufungen (P = Punkte) | Punkte (6) |
|---|---|---|---|
| Widerrufsrecht | Die gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsfrist sind mittlerweile die Ausnahme bei Versicherungsverträgen. Viele Anbieter gewähren ein verlängertes Widerrufsrecht. | bis zu 14 Tage widerrufbar → 0 Punkte bis zu 30 Tagen widerrufbar → 1 Punkt über 30 Tage widerrufbar → 2 Punkte | 2 |
| Kündbarkeit | Die gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsfrist sind mittlerweile die Ausnahme bei Versicherungsverträgen. Viele Anbieter gewähren eine flexible zum Teil tägliche Kündigung. |
normal kündbar → 0 Punkte unterjährig kündbar → 1 Punkt täglich kündbar → 2 Punkte | 2 |
| Wechselmöglichkeit in einen anderen Tarif der Gesellschaft |
Als Wechselmöglichkeit bezeichnen wir die Tarifvielfalt eines Anbieters. Viele Versicherer bieten ein in Leistungsstufen aufgeteiltes Tarifkontingent an. Beispielsweise Basis, Komfort und Premium. | Versicherer hat keine Tarifvarianten → 0 Punkte Versicherer hat mindestens 2 Tarifvarianten → 1 Punkt | 1 |
| Zubuchbare Leistungen |
Manche Versicherer bieten gesonderte Zusatzpakete für üblicherweise nicht abgesicherte Risiken an. Als Beispiel bietet die ARAG einen gesonderten Rechtsschutz für das Eherecht, sowie das Unterhaltsrecht an. Diese Bereiche sind bei vielen Versicherungen nur mit einer Erstberatung gedeckt und können durch das Zusatzpaket abgesichert werden. |
Sonderleistungen können nicht dazu gebucht werden → 0 Punkte Sonderleistungen können dazu gebucht werden → 1 Punkt | 1 |
4. Umrechnung Punkte in Note
Die erreichte Punktzahl wird nach folgender Tabelle zu einer entsprechenden Tarifnote umgerechnet.
| von (in %) | bis (in %) | Note |
|---|---|---|
| 92 | 100 | 1 |
| 91 | 91,9 | 1,1 |
| 88 | 90,9 | 1,2 |
| 85 | 87,9 | 1,3 |
| 82 | 84,9 | 1,4 |
| 80 | 81,9 | 1,5 |
| 78 | 79,9 | 1,6 |
| 77 | 77,9 | 1,7 |
| 76 | 76,9 | 1,8 |
| 75 | 75,9 | 1,9 |
| 70 | 74,9 | 2,0 |
| 68 | 69,9 | 2,1 |
| 66 | 67,9 | 2,2 |
| 64 | 65,9 | 2,3 |
| 62 | 63,9 | 2,4 |
| 60 | 61,9 | 2,5 |
| 58 | 59,9 | 2,6 |
| 56 | 57,9 | 2,7 |
| 54 | 55,9 | 2,8 |
| 52 | 53,9 | 2,9 |
| 50 | 51,9 | 3,0 |
| 48 | 49,9 | 3,1 |
| 46 | 47,9 | 3,2 |
| 44 | 45,9 | 3,3 |
| 42 | 43,9 | 3,4 |
| 40 | 41,9 | 3,5 |
| 38 | 39,9 | 3,6 |
| 36 | 37,9 | 3,7 |
| 34 | 35,9 | 3,8 |
| 32 | 33,9 | 3,9 |
| 0 | 31,9 | 4,0 |

