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Informationen zur Ermittlung der CHECK24 Tarifnoten bei der Rechtsschutz-Versicherung

Inhalt

  1. CHECK24 Tarifnote
  2. Aufbau
  3. Detaillierte Punktevergabe
  4. Umrechnung Punkte in Note

1. CHECK24 Tarifnote

Die CHECK24 Tarifnote hilft Ihnen im "Dschungel der Rechtsschutzversicherungen" den Überblick zu behalten. Die Tarifnote bewertet die Tarifleistungen der Rechtsschutzversicherer mit dem Ziel der transparenten Leistungs-Vergleichbarkeit der einzelnen Tarife. Die Tarifnote bewertet einen Tarif auf einer Notenskala von 1,0 bis 4,0, wobei 1,0 die beste Note darstellt. Über die Tarifnote hinaus haben Sie im Rechtsschutz-Versicherungsvergleich von CHECK24 auch die Möglichkeit, alle Tarifbestandteile im Detail zu vergleichen sowie die Tarife gegenüberzustellen.

2. Aufbau

  Visualisierung Erklärung
Tarifleistungen Die Bewertung der Tarifleistungen erfolgt entlang von Tarifbausteinen einer Rechtsschutzversicherung.

Hierbei werden die marktüblichen Tarifleistungen bewertet, welche z. B. auch von Stiftung Warentest bewertet werden.
 
Im Bereich der Tarifleistungen können insgesamt 178 Punkte erreicht werden. Details zur Bewertung einzelner Leistungen sind in der Tabelle in Abschnitt 3.1 erläutert.
Service Versicherungs-
gesellschaft
Die Bewertung des Services der Versicherungsgesellschaft erfolgt anhand von Kundenbewertungen, der Bereitstellung von Daten und Dokumenten für die Kunden sowie weiteren Servicethemen. 
 
Im Bereich des Services der Versicherungsgesellschaft können insgesamt 42 Punkte erreicht werden. Details zur Bewertung einzelner Leistungen sind in der Tabelle im Abschnitt 3.2 erläutert.
Gesamtpunkte Eine Gesamtpunktzahl von 227 Punkten kann erreicht werden, wenn alle Bausteine ausgewählt wurden.
CHECK24 Bewertung Je nach Leistung oder auch Servicequalität einer Versicherung werden die einzelnen Leistungen bewertet mit:
 
  • gute Leistung
  • durchschnittliche Leistung
  • nicht versichert
     
Die Bewertung wird mit Notenpunkten unterlegt, die in der jeweiligen Leistung in Tabelle 3 erläutert werden.

3. Detaillierte Punktevergabe

3.1 Bewertung Modul "Tarif"

3.1.1 Allgemeine Leistungen

Tarifmerkmal Beschreibung Abstufungen (P = Punkte) Punkte (52)
Deckungssumme Die Deckungssumme bezeichnet den Maximalbetrag, den eine Versicherung im Schadenfall für Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- und  Zeugenkosten aufbringt.  über 200.000 € → 1 Punkt

über 250.000€ → 2 Punkte

über 400.000€ → 3 Punkte

über 450.000€ → 4 Punkte

über 800.000€ → 5 Punkte

über 900.000€ → 6 Punkte

über 3.000.000€ → 7 Punkte

über 10.000.000 € → 8 Punkte
8
Kosten für Gericht, Anwalt und Gutachter
Übernahme von Kosten für Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- und Zeugenkosten. Nein → 0 Punkte 

Ja → 6 Punkte
6
Kosten für Mediation (Schlichtung)
Unter der Mediation versteht man ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren,  das genutzt wird um gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 3 Punkte
3
Freie Rechtsanwaltswahl
Einige Versicherer schreiben einen von ihnen gewählten Anwalt im Schadenfall vor. Bei einer freien Rechtsanwaltswahl können Sie ihren Wunschanwalt wählen. Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 5 Punkte
5
Kostenlose Erstberatung beim Anwalt
Bei der kostenlosen Erstberatung kann eine Rechtsberatung bei einem Anwalt vor Ort in Anspruch genommen werden. Erledigt sich der Rechtsfall durch dieses Erstgespräch, zahlt die Versicherung die Anwaltskosten ohne Abzug einer Selbstbeteiligung. Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten, jedoch nur telefonisch
→ 4 Punkte

Enthalten → 8 Punkte
8
Verbraucherfreundliche Einjahresregel
Bereits eingetretene Schadenereignisse sind grundsätzlich nicht versicherbar. Die Einjahresregel schützt Sie allerdings, wenn sich ein Rechtsfall über einen längeren Zeitraum aufgebaut hat und die erste Ursache länger als ein Jahr vor Versicherungsbeginn zurückliegt.

Solche weit zurückliegende Streitursachen führen nicht zu einer Ablehnung des Rechtsschutzfalls.
Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 2 Punkte
2
Strafkaution
Unter einer Strafkaution versteht man ein zinsloses Darlehen des Versicherers, um den Beschuldigten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. bis zu 100.000 € → 1 Punkt

bis zu 1.000.000 € → 2 Punkte

bis zu 2.000.000 € → 3 Punkte

über 2.000.000 € → 4 Punkte
4
Mobiler Anwalt
Kann ein Anwalt nicht vor Ort aufgesucht werden, besteht die Möglichkeit einen mobilen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Der mobile Anwalt besucht den Versicherungsnehmer an seinem Aufenthaltsort.

Die hierbei entstehenden Kosten für Anreise und Aufwandsentschädigung des Anwalts werden übernommen.
Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 1 Punkt
1
Erweiterter Strafrechtsschutz
Der erweiterte Strafrechtsschutz bietet den Vorteil, dass zusätzlich auch die Verteidigung gegen Vorwürfe eines vorsätzlich begehbaren Vergehens gedeckt ist. 
 
Vorsätzlich begehbare Vergehen sind beispielsweise die Beleidigung (185 § StGB) oder die Körperverletzung (223 § StGB).
Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 4 Punkte
4
Selbstständige Nebentätigkeit
Kommt es im Zusammenhang mit einer selbstständigen Nebentätigkeit zu rechtlichen Streitigkeiten, erhält der Versicherungsnehmer anwaltliche Unterstützung. Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 3 Punkte
3
Kostenlose Leistungen
Viele Versicherer bieten kostenlose Leistungen an, die ohne Zahlung der Selbstbeteiligung in Anspruch genommen werden können und nicht als Schadenfall gewertet werden. 
Wir bewerten hierbei folgende kostenlose Leistungen:
  • Kostenlose Anwaltshotline
  • Vertrags-Check
  • Vorsorgeverfügungen und Testament
  • Kooperationen (z. B. mit Mineko/Flightright/Alege)
  • Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit
  • Musterverträge
Keine/Eine enthalten → 0 Punkte

Zwei Enthalten → 3 Punkte

Drei Enthalten → 5 Punkte

Vier Enthalten → 6 Punkte

Sechs Enthalten → 8 Punkte
8

3.1.2 Privat

Tarifmerkmal Beschreibung Abstufungen (P = Punkte) Punkte (44)
Schadenersatz (z. B. Schmerzensgeld)
Schadenersatz bedeutet, dass eine Person, die einen Schaden erlitten hat, einen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich hat.
Hierfür kann eine Schadenersatzklage eingereicht werden.
Nicht enthalten → 0 Punkte
 
Enthalten → 5 Punkte
5
Private Verträge
Vertragsstreitigkeiten können im Privatbereich fast überall auftreten, beispielsweise im Gewähr- oder Dienstleistungsrecht.

Einige Versicherer geben hier einen Mindeststreitwert vor, ab welchem diese erst leisten.
Nicht enthalten → 0 Punkte

Wenn ein Mindeststreitwert vorgegeben ist → 3 Punkte
Ohne Mindeststreitwert → 6 Punkte
6
Streitigkeiten mit Behörden
Kommt es mit Finanzbehörden, Verwaltungsbehörden oder auch Sozialbehörden zu Streitigkeiten, so erhält der Betroffene juristische Unterstützung.

Einige Tarife bieten den Rechtsschutz bereits im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren an.  Andere Tarife hingegen schützen den Versicherungsnehmer erst ab dem Gerichtsverfahren. Ob ein Widerspruchsverfahren notwendig ist, hängt vom Bundesland und dem Einzelfall ab. 
Nicht enthalten → 0 Punkte

Erst ab Gerichtsverfahren → 1 Punkt
 
Bereits ab außergerichtlichem Verfahren → 3 Punkte

Jeweils für Streitigkeiten mit Finanzbehörden, Sozialbehörden und Verwaltungsbehörden
9
Studienplatzklagen
Möchten Sie oder eine mitversicherte Person die Zulassung zu einem Studiengang einklagen, erhalten Sie juristische Unterstützung

Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 2 Punkte

2
Kapitalanlagen
Diese Streitigkeiten beinhalten die Durchsetzung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Kapitalanlagen. 

Hierbei wird zwischen risikoarmen und risikoreichen Kapitalanlagen unterschieden.

Risikoarme Kapitalanlagen sind beispielsweise Bausparverträge oder Sparkonten, Aktien und Wertpapiere hingegen sind risikoreiche Kapitalanlagen.  
Risikoarme Kapitalanlage
Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 2 Punkte
 
Risikoreiche Kapitalanlagen
Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 3 Punkte
5
Schutz im Internet
Rechtsstreitigkeiten im Internet werden in zwei Bereichen bewertet:

Wir kategorisieren dies in zwei Bereiche:
  • Die Beratung bei Urheberrechtsverletzung im Internet
  • Erweiterter Schutz im Internet (z. B. Schadenersatz bei Datendiebstahl, Hilfe bei Löschung rufschädigender Inhalte, etc.)
Die Beratung bei Urheberrechtsverletzung im Internet
Nicht enthalten → 0 Punkte

bis max. 500€ Deckung (inkl. 500€) → 2 Punkte

ab 500€ Deckung → 4 Punkte

plus

Erweiterter Schutz im Internet
Nicht enthalten → 0 Punkte

Hilfestellung ohne Datenmonitoring → 2 Punkte

Hilfestellung mit Datenmonitoring → 4 Punkte
8
Eherecht
Das Eherecht umfasst Tätigkeiten eines Anwalts in eherechtlichen Angelegenheiten. Je nach Tarif werden eine Erstberatung, eine außergerichtliche Tätigkeit oder die prozessuale Vertretung durch einen Anwalt abgedeckt.
Erstberatungsgespräch → 1 Punkt

Außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts → 1 Punkt

Gerichtliche Deckung ab 1.000€ → 1 Punkt
3
Unterhaltsrecht
Das Unterhaltsrecht umfasst Tätigkeiten eines Anwalts in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten. Je nach Tarif werden eine Erstberatung, eine außergerichtliche Tätigkeit oder die prozessuale Vertretung durch einen Anwalt abgedeckt.
Erstberatungsgespräch → 1 Punkt

Außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts → 1 Punkt

Gerichtliche Deckung ab 1.000€ → 1 Punkt
3
Erbrecht
Das Erbrecht umfasst Tätigkeiten eines Anwalts in erbrechtlichen Angelegenheiten. Je nach Tarif werden eine Erstberatung, eine außergerichtliche Tätigkeit oder die prozessuale Vertretung durch einen Anwalt abgedeckt.
Erstberatungsgespräch → 1 Punkt

Außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts → 1 Punkt

Gerichtliche Deckung ab 1.000€ → 1 Punkt
3

3.1.3 Beruf

Tarifmerkmal Beschreibung Abstufungen (P = Punkte) Punkte (18)
Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber werden in zwei Bereichen bewertet: 
  • Abmahnung/Kündigung
  • Abfindung/ Urlaubsgeld etc.
Abmahnung/Kündigung enthalten → bis 5 Punkte

Abfindung/Urlaubsgeld enthalten → bis 5 Punkte
10
Verteidigung im Disziplinar- und Standesrecht (Beamte, Ärzte)
Das Disziplinarrecht betrifft die Ahndung dienstlicher Vergehen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Verwaltung. Zu Streitigkeiten im Standesrecht kommt es, wenn einem Angehörigen einer in Kammern zusammengeschlossenen Berufsgruppe oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ein Vergehen vorgeworfen wird.

Beispiel: Berufe, für die das Disziplinarrecht gilt: Beamte, Richter, Soldaten, Polizisten.

Beispiel: Berufe, für die das Standesrecht gilt: Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer.
Nicht enthalten → 0 Punkt

Enthalten → 4 Punkte
4
Beratung zum Aufhebungsvertrag
Mit einem Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich beendet werden. Der Vertrag ist nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Der Arbeitnehmer kann sich daher zunächst über die Vertragsgestaltung und die Folgen des Aufhebungsvertrages von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Nicht enthalten → 0 Punkt

Enthalten → 4 Punkte
4

3.1.4 Verkehr

Tarifmerkmal Beschreibung Abstufungen (P = Punkte) Punkte (23)
Schadenersatz
Schadensersatz bedeutet, dass eine Person, die einen Schaden erlitten hat, einen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich hat.
Hierfür kann eine Schadensersatzklage eingereicht werden.
Nicht enthalten → 0 Punkt
 
Enthalten → 5 Punkte
5
Ordnungswidrigkeiten
Streitigkeiten mit Ordnungsbehörden beinhalten die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Dies sind z. B. ein Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß.
Nicht enthalten → 0 Punkt
 
Enthalten → 5 Punkte
5
Private Verträge
Private Verträge im Bereich des Verkehrsrechtes sind z. B. Kauf- oder Leihverträge von Fahrzeugen. Auch Ansprüche aus Dienstleistungsverträgen, beispielsweise nach einer fehlerhaften Reparatur, können geltend gemacht werden. 
Einige Versicherer geben hier einen Mindeststreitwert vor, ab welchem diese leisten.
Nicht enthalten → 0 Punkte

Wenn ein Mindeststreitwert vorgegeben ist → 3 Punkte
 
Ohne Mindeststreitwert → 5 Punkte
5
Verwaltungsbehörden
Im Bereich Verkehr kann es zu Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden kommen. Solche Verwaltungsbehörden sind zum Beispiel das Kraftfahrtverkehrsamt in Flensburg oder die örtliche Führerscheinstelle. Kommt es zu Streitigkeiten aufgrund von Eintragungen im Fahreignungsregister oder droht ein Führerscheinentzug erhalten Sie juristische Unterstützung.
Nicht enthalten → 0 Punkte

Erst ab Gerichtsverfahren → 1 Punkt
 
Bereits ab außergerichtlichem Verfahren → 3 Punkte
3
Halt- und Parkverstöße
Streitigkeiten aufgrund von Verstößen gegen Halte- oder Parkverbote. 
Nicht enthalten → 0 Punkt

Enthalten → 2 Punkte
2
Verteidigung im Strafrecht
Es besteht die Möglichkeit, sich gegen den Vorwurf eines fahrlässigen oder grob fahrlässigen begangenen Delikts zu wehren. Dies kann zum Beispiel der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB sein.

Sollte aus dem Verfahren der Vorsatz festgestellt werden, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.  
Nicht enthalten → 0 Punkt

Enthalten → 3 Punkte
3

3.1.5 Wohnen

Tarifmerkmal Beschreibung Abstufungen (P = Punkte) Punkte (21)
Streitigkeiten mit dem Vermieter
Kommt es zwischen dem Mieter und dem Vermieter zu Streitigkeiten über den Mietvertrag, die Mietkaution oder die Nebenkosten, erhält der Mieter juristische Unterstützung.

Der Wohnungs-Rechtsschutz besteht auch, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als Wohnungseigentümer die Wohnung selbst bewohnen.
Nicht enthalten → 0 Punkt

Enthalten → 5 Punkte
5
Streitigkeiten mit den Nachbarn
Es handelt sich um Streitigkeiten, die sich aufgrund der Wohnsituation des Mieters oder Eigentümers mit den Nachbarn ergeben.
Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 3 Punkte
3
Zweitwohnsitz, Pendlerwohnung und Gärten (nicht am Wohnsitz)
Kommt es rund um das Thema Wohnen zu rechtlichen Streitigkeiten, sind Sie auch an Ihrem innerhalb Deutschlands liegenden Zweitwohnsitz versichert. Der Zweitwohnsitz ist jeder Wohnsitz, der nicht der Hauptwohnsitz ist und an dem Sie amtlich gemeldet sind.
Nicht enthalten → 0 Punkt

Enthalten → 2 Punkte
2
Streitigkeiten mit der Hausverwaltung
Es handelt sich um Streitigkeiten, die dem Mieter oder Eigentümer mit der Hausverwaltung entstehen.
Nicht enthalten → 0 Punkt

Enthalten → 3 Punkte
3
Immobilie im Ausland
Kommt es im Ausland im Zusammenhang mit einer selbst bewohnten Immobilie zu Streitigkeiten, erhält der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter juristische Unterstützung.
Nicht enthalten → 0 Punkt

Enthalten → 2 Punkte
2
Bauherren Rechtsschutz
Das Bauherrenrecht bewerten wir in vier Bereichen:

Streitigkeiten rund um die Photovoltaikanlage

Hier werden Streitigkeiten bezüglich der Anschaffung, Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage abgesichert.

Plan-, Feststellungs- und Enteignungsverfahren

Kommt es im Rahmen von Plan-, Feststellungs- und Enteignungsverfahren zu Streitigkeiten, erhält der Betroffene juristische 
Unterstützung. Das Planverfahren betrifft sämtliche Belange rund um Bebauungspläne. Das Planfeststellungsverfahren erstreckt sich auf besondere planfeststellungspflichtige Vorhaben über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Baurechtliche Enteignungsverfahren führen zum Verlust der Eigentümerposition an einem Grundstück.

Erschließungs- und Anliegerabgaben

Bei Streitigkeiten rund um einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben erhält der Betroffene juristische Unterstützung. Einmalige Erschließungsbeiträge werden von der Kommune vom Grundstückseigentümer zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeit seines Grundstücks durch Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze erhoben. Einmalige Anliegerbeiträge dagegen werden von der Kommune zur Erhaltung der Nutzungsmöglichkeit verlangt.

Baurecht

Kommt es bei dem Erwerb des Baugrundstücks, der Errichtung oder bei baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderungen eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu Streitigkeiten, erhält der Bauherr juristische Unterstützung.
Streitigkeiten rund um die Photovoltaik-Anlage

Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 1 Punkt

Plan-, Feststellungs- und Enteignungsverfahren

Nicht enthalten 0 Punkte

Enthalten → 1 Punkt

Erschließungs- und Anliegerabgaben
Nicht enthalten → 0 Punkte

Erst ab Gerichtsverfahren → 1 Punkt
Bereits ab außergerichtlichem Verfahren → 2 Punkte

Baurecht

Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 2 Punkte
6

3.1.6 Vermietung

Tarifmerkmal Beschreibung Abstufungen (P = Punkte) Punkte (20)
Streitigkeiten mit den Mietern
Kommt es mit einem Mieter zu Streitigkeiten, erhält der Vermieter juristische Unterstützung.
Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 5 Punkte
5
Streitigkeiten mit Finanzbehörden
Kommt es mit Finanzbehörden zu Streitigkeiten über Steuern und Abgaben, erhält der Betroffene juristische Unterstützung.

Einige Tarife bieten den Rechtsschutz bereits im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren an. Andere Tarife hingegen schützen den Versicherungsnehmer erst ab dem Gerichtsverfahren. Ob ein Widerspruchsverfahren notwendig ist, hängt vom Bundesland und dem Einzelfall ab. 
Nicht enthalten → 0 Punkte

Erst ab Gerichtsverfahren → 3 Punkte
 
Bereits ab außergerichtlichem Verfahren → 5 Punkte
5
Forderungsmanagement
Auf Wunsch wird dem Vermieter ein Inkassodienstleister zur Einziehung von privaten Geldforderungen vermittelt.
Nicht enthalten → 0 Punkte

Enthalten → 5 Punkte
5
Bonitätsprüfungen
Auf Wunsch kann der Vermieter bei Anbahnung eines Mietverhältnisses eine Bonitätsauskunft des potentiellen Mieters oder Pächters veranlassen.
Nicht enthalten → 0 Punkt

Enthalten → 5 Punkte
5

3.2 Bewertung Modul "Versicherer"

3.2.1 Kundenbewertungen

Tarifmarke Beschreibung Abstufungen (P = Punkte) Punkte (12)
Anzahl Kundenbewertungen Antrag Die Anzahl der Kundenbewertungen ist ein Maß für die Validität der durchschnittlichen Kundenbewertung des Antragsprozesses.Basierend auf der Anzahl der Kundenbewertungen aller Versicherer unterteilen wir die Versicherer in Terzile.  1. Terzil → 0 Punkte

2. Terzil → 1 Punkt

3. Terzil → 2 Punkte
2
Kundenbewertung Antragsprozess
Das Kundenfeedbackformular zum Antragsprozess wird nach einem Antrag an unsere Kunden verschickt. Die Kunden bewerten den Antragsprozess auf einer Skala von 1 - 5 Sternen. Basierend auf den Kundenbewertungen aller Versicherer unterteilen wir die Versicherer in 5 Quantile.
1. Quintil → 0 Punkte

2. Quintil → 1 Punkt

3. Quintil → 2 Punkte

4. Quintil → 3 Punkte

5. Quintil → 4 Punkte
4
Kundenbewertung Rechtsfall
Das Kundenfeedbackformular zum Rechtsfall wird nach einem Schadenfall an unsere Kunden verschickt. Die Kunden bewerten den Schadenservice auf einer Skala von 1 - 5 Sternen. Basierend auf den Kundenbewertungen aller Versicherer unterteilen wir die Versicherer in 5 Quantile.
1. Quintil → 0 Punkte

2. Quintil → 1 Punkt

3. Quintil → 2 Punkte

4. Quintil → 3 Punkte

5. Quintil → 4 Punkte
4
Anzahl Bewertungen Rechtsfall
Die Anzahl der Kundenbewertungen ist ein Maß für die Validität der durchschnittlichen Kundenbewertung des Rechtsfalls. Basierend auf der Anzahl der Kundenbewertungen aller Versicherer unterteilen wir die Versicherer in Terzile.
1. Terzil → 0 Punkte

2. Terzil → 1 Punkt

3. Terzil → 2 Punkte
2

3.2.2 Daten & Dokumente

Service Beschreibung Abstufungen (P = Punkte) Punkte (24)
Dokumente Bewertet die regelmäßige und vollständige Übermittlung der relevanten Vertragsdokumente an CHECK24, wodurch eine umfangreiche und exzellente Kundenbetreuung gewährleistet werden kann. 
Übermittlung Versicherungsschein:
 
Einlieferung < 24 Std  → 4 Punkte

Einlieferung < 2 Tage  → 3 Punkte

Einlieferung < 4 Tage  → 2 Punkte

Einlieferung < 7 Tage  → 1 Punkt

Einlieferung seltener  → 0 Punkte

Qualität und Lieferung weiterer Dokumente
 
Vertragsänderungen, Annahmebestätigung, Beitragsrechnung, Kündigung, Mahnung und Bestandsübertragung  →  3 Punkte

mindestens Rechnung, Kündigung und Vertragsänderungen → 1 Punkt

weniger → 0 Punkte

Nennung CHECK24 als Makler

Nein → 0 Punkte
Ja → 1 Punkt

Automatisierte Verarbeitung möglich
 
Matchingquote < 80 % →  0 Punkte
Matchingquote > 80 % → 1 Punkt
Matchingquote > 95 % → 2 Punkte
10
Vertragsdaten Bewertet die regelmäßige und vollständige Übermittlung der relevanten Vertragsdaten an CHECK24, die für die korrekte Anzeige vom Vertragsstatus und -Inhalten verwendet werden. Qualität und Vollständigkeit

Alle Daten fehlerfrei → 3 Punkte

leichte Einschränkungen → 2 Punkte

keine → 0 Punkte

Regelmäßige Bereitstellung

wöchentlich → 4 Punkte

min. 2x/Monat → 2 Punkte

min. 1×/Monat → 1 Punkt

seltener → 0 Punkte
 
7
Schadendaten Bewertet die regelmäßige und vollständige Übermittlung der relevanten Schadendaten an CHECK24, die für die korrekte Anzeige von Schadenstatus und -Inhalten verwendet werden. Qualität und Vollständigkeit

Je 0,5 Punkte für:

Versicherungsschein-Nummer
Meldedatum
Schadendatum
Schaden-Nummer

Je 1 Punkt für:

Betrag
Bearbeitungsdatum


Regelmäßige Bereitstellung

wöchentlich →  3 Punkte

min. 2x/Monat → 2 Punkte

min. 1×/Monat → 1 Punkt

seltener → 0 Punkte
 
7

3.2.3 Weitere Services

Service Beschreibung Abstufungen (P = Punkte) Punkte (7)
Annahmeparität im Angebot Unter der Annahmeparität verstehen wir eine gleiche Tarifabdeckung zwischen dem Versicherer und CHECK24.
Manche Tarife werden uns vom Versicherer nicht zur Verfügung gestellt, sodass wir nicht sämtliche Tarife anbieten können.
Haben wir alle Tarife des Versicherers im Angebot, bekommt er dafür zwei Punkte.
Teile des angebotenen Portfolios über CHECK24  → 1 Punkt

Vollständiges Portfolio über CHECK24  → 2 Punkte

 
2
Erfahrung der Gesellschaft am Markt Hierbei bewerten wir die Erfahrung, die der Versicherer über die Jahre am Markt sammeln konnte. Im Fall von jungen Assekuradeuren, die eine Versicherungsgesellschaft mit mehr als 20 Jahren Erfahrung als Risikoträger und Leistungserbringer im Schadenfall haben, wird die Erfahrung mit 1 Punkt bewertet.  Unter 10 Jahre → 0 Punkte

Über 10 Jahre → 1 Punkt

Über 20 Jahre → 2 Punkte
 
2
Annahmepolitik - Kunden mit Bonität Bei der Annahme von Verträgen achten Versicherer meist sehr genau auf die einzelnen Vorverträge. 

Wir bewerten hierbei die Annahme bei einer negativen Bonität.
Annahme nicht möglich → 0 Punkte

Annahme möglich → 1 Punkt
1
Annahmepolitik - Vorschäden Bei der Annahme von Verträgen achten Versicherer meist sehr auf die einzelnen Vorverträge. 

Wir bewerten hierbei die Annahme von schadenbelasteten Vorverträgen. 
Annahme keine Vorschäden → 0 Punkte

Annahme bis zu 2 Vorschäden → 2 Punkte
2

3.2.4 Vertragliche Flexibilität

Service Beschreibung Abstufungen (P = Punkte) Punkte (6)
Widerrufsrecht Die gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsfrist sind mittlerweile die Ausnahme bei Versicherungsverträgen. Viele Anbieter gewähren ein verlängertes Widerrufsrecht.
bis zu 14 Tage widerrufbar → 0 Punkte

bis zu 30 Tagen widerrufbar  → 1 Punkt

über 30 Tage widerrufbar → 2 Punkte
2
Kündbarkeit Die gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsfrist sind mittlerweile die Ausnahme bei Versicherungsverträgen. Viele Anbieter gewähren eine flexible zum Teil tägliche Kündigung. normal kündbar → 0 Punkte

unterjährig kündbar → 1 Punkt

täglich kündbar → 2 Punkte
2
Wechselmöglichkeit in einen anderen Tarif der Gesellschaft Als Wechselmöglichkeit bezeichnen wir die Tarifvielfalt eines Anbieters. Viele Versicherer bieten ein in Leistungsstufen aufgeteiltes Tarifkontingent an.
Beispielsweise Basis, Komfort und Premium.
Versicherer hat keine Tarifvarianten → 0 Punkte

Versicherer hat mindestens 2 Tarifvarianten → 1 Punkt
1
Zubuchbare Leistungen Manche Versicherer bieten gesonderte Zusatzpakete für üblicherweise nicht abgesicherte Risiken an.

Als Beispiel bietet die ARAG einen gesonderten Rechtsschutz für das Eherecht, sowie das Unterhaltsrecht an. Diese Bereiche sind bei vielen Versicherungen nur mit einer Erstberatung gedeckt und können durch das Zusatzpaket abgesichert werden.
Sonderleistungen können nicht dazu gebucht werden → 0 Punkte

Sonderleistungen können dazu gebucht werden → 1 Punkt
1

4. Umrechnung Punkte in Note

Die erreichte Punktzahl wird nach folgender Tabelle zu einer entsprechenden Tarifnote umgerechnet.

von (in %) bis (in %) Note
92 100 1
91 91,9 1,1
88 90,9 1,2
85 87,9 1,3
82 84,9 1,4
80 81,9 1,5
78 79,9 1,6
77 77,9 1,7
76 76,9 1,8
75 75,9 1,9
70 74,9 2,0
68 69,9 2,1
66 67,9 2,2
64 65,9 2,3
62 63,9 2,4
60 61,9 2,5
58 59,9 2,6
56 57,9 2,7
54 55,9 2,8
52 53,9 2,9
50 51,9 3,0
48 49,9 3,1
46 47,9 3,2
44 45,9 3,3
42 43,9 3,4
40 41,9 3,5
38 39,9 3,6
36 37,9 3,7
34 35,9 3,8
32 33,9 3,9
0 31,9 4,0
Umrechnungsskala Stand 03.12.2024
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