Härtefall
Bis Ende 2016 wurden Menschen, die als besonders pflegebedürftig galten, als Härtefall eingestuft. Damit erhielten sie von der Pflegepflichtversicherung einen Aufschlag auf die Leistungen der höchsten Pflegestufe 3.
Insgesamt zahlte die Pflegepflichtversicherung bei einem Härtefall für die vollstationäre Pflege oder als Sachleistung 1.995 Euro im Monat.
Einstufung für Menschen mit besonders hohem Pflegebedarf
Um als Härtefall zu gelten, mussten die Betroffenen schwerstpflegebedürftig sein und mindestens sechs Stunden täglich auf Pflege angewiesen sein.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz wurde die Härtefall-Regelung seit dem 1. Januar 2017 abgeschafft.
Künftig gilt der Pflegegrad 5
Pflegebedürftige, die bereits als Härtefall eingestuft wurden, erhalten zukünftig den höchsten Pflegegrad 5. Die Leistungen für die vollstationäre Pflege betragen hier 2.096 Euro im Monat, für Pflegesachleistungen werden seit Januar 2025 2.299 Euro gezahlt.
Alte Regelung | Neue Regelung (ab Januar 2025) |
Pflegestufe 3 + Härtefall | Pflegegrad 5 |
Vollstationäre Pflege: 1.995 Euro | Vollstationäre Pflege: 2.096 Euro |
Pflegesachleistungen: 1.995 Euro | Pflegesachleistungen: 2.299 Euro |
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