Tätowiernummer

Viele Hundekrankenversicherungen verlangen für den Vertragsabschluss einen Kennzeichnungsnachweis in Form einer Tätowiernummer (meist am Ohr oder in der Kniefalte) oder eines Chips (wird unter die Haut injiziert). Hundehalter, die ihren Hund weder tätowiert noch gechipt haben, müssen für eine Hundekrankenversicherung beziehungsweise für bestimmte Tarife manchmal einen etwas höheren Beitrag bezahlen.

Viele Hundebesitzer kennzeichnen ihren Vierbeiner nach wie vor mit einer Hunde- beziehungsweise Identitätsmarke am Hundehalsband. Diese Kennzeichnungsweise ist jedoch für eine eindeutige Identifizierung unzureichend. Denn eine solche Marke lässt sich schnell austauschen, abmachen oder fälschen. In einigen deutschen Bundesländern besteht sogar eine Chip-Pflicht für Hunde.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union besteht ebenfalls eine Pflicht zum chippen. Hundehalter in Deutschland stehen in der Pflicht, sich über die Pflichten der Hundehaltung eigenständig zu informieren. Kommen sie ihren Pflichten nicht nach, drohen Bußgelder. Beispielsweise können Hundeeigentümer bei der Tierschutzorganisation TASSO e.V. ihr Tier kostenlos registrieren lassen. Kommt das Tier abhanden, dann erleichtert die Registrierung in einer zentralen Datenbank die Identifikation von Hund und Herrchen oder Frauchen.

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