Hausratversicherung kündigen und wechseln
- Nutzen Sie den CHECK24 Kündigungsservice
- Neuen Tarif abschließen und Kündigungsservice auswählen
- Günstiger und besser versichern
Hausratversicherung kündigen – Kündigung der Vorversicherung
Eine Hausratversicherung schützt Inventar und Hausstand vor Schäden. Hausrat-Tarife unterscheiden sich dabei teils deutlich im Preis-Leistungs-Verhältnis. Je nach Tarif und Veränderungen am Hausrat kann es sinnvoll sein, die bestehende Versicherung zu kündigen und zu wechseln.
Die Kündigung einer Police führt zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Möchten Sie Ihren aktuellen Tarif kündigen, weil Sie ein leistungsstärkeres Angebot gefunden haben, sollten Sie sich um einen nahtlosen Übergang bemühen. Der CHECK24 Kündigungsservice hilft Ihnen dabei.
- Die ordentliche Kündigung der Hausratversicherung
- Die außerordentliche Kündigung der Hausratversicherung
- Kündigung durch den Versicherten
- Kündigung durch den Versicherer
- Hausratversicherung wechseln
- CHECK24-Kündigungsservice
Bei der Kündigung wird zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Während bei einer ordentlichen Kündigung allein das Ende der Laufzeit maßgeblich ist, liegt einer außerordentlichen Kündigung immer ein besonderes Ereignis zugrunde, welches eine Sonderkündigung ermöglicht.
1. Die ordentliche Kündigung der Hausratversicherung
Hausratversicherungsverträge laufen in der Regel ein oder drei Jahre. Soll eine ordentliche Kündigung erfolgen, muss sich der Versicherte dabei jeweils an bestimmte Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen halten.
Jahresverträge können die Kunden mit einer Frist von drei Monaten zum Versicherungsende schriftlich kündigen. Ein Grund muss nicht angegeben werden. Unterbleibt die fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr bedarf es keiner Kündigung – der Vertrag endet laut den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen automatisch.
Dreijahresverträge sind mit der gleichen Frist zum Ende des dritten und jeden weiteren Jahres kündbar.
2. Die außerordentliche Kündigung einer Hausratversicherung (Sonderkündigungsrecht)
Der Versicherte hat zudem die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. In folgenden Fällen ist eine außerordentliche Kündigung der Hausratversicherung möglich:
3. Kündigung der Hausratversicherung durch den Versicherten
Wenn Sie Ihre Hausratversicherung kündigen möchten, muss das Kündigungsschreiben in der Regel spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres dem Versicherer schriftlich zugehen. Versäumen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr.
CHECK24 empfiehlt, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherungsgesellschaft zu schicken. Damit haben Sie einen Nachweis, dass die Versicherung Ihr Kündigungsschreiben fristgerecht erhalten hat.
Ihre individuellen Kündigungsoptionen sind in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt. Prüfen Sie diese sorgfältig, bevor Sie die Kündigung Ihrer Hausratversicherung einreichen.
4. Kündigung der Hausratversicherung durch den Versicherer
Neben der Möglichkeit, nach einem Schadensfall zu kündigen, können außerordentliche Kündigungen durch den Versicherer immer dann erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Zahlung im Verzug ist und auch die Frist in der Mahnung verstreichen lässt. Dafür gelten folgende Bedingungen:
- Die Versicherungsgesellschaft muss den Versicherungsnehmer schriftlich abmahnen.
- Das Mahnschreiben muss eine Zahlungsfrist beinhalten.
- Die ausstehenden Prämien müssen inklusive Zinsen und anfallender Kosten einzeln aufgelistet sein.
Lassen Sie die Zahlungsfrist verstreichen, berechtigt das den Versicherer zur fristlosen Kündigung der Hausratversicherung.
Tritt nach Fristablauf ein Schadenfall ein, ist Ihr Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, selbst, wenn er noch keine Kündigung ausgesprochen hat.
5. Hausratversicherung wechseln
Möchten Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, nutzen Sie am besten den Hausrat-Vergleich von CHECK24. Denn: Mit einem Preisvergleich lassen sich die Kosten für die Hausratversicherung deutlich senken. Auf Basis Ihrer Angaben vergleichen wir die Angebote verschiedener Versicherer miteinander. Im Anschluss erhalten Sie eine Liste mit den Tarifen, die Ihrem individuellen Bedarf entsprechen.
Der neue Versicherungsschutz sollte nahtlos mit dem Ende des alten Versicherungsvertrags zusammenfallen. So vermeiden Sie eine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz.
Neben den Gefahren Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus können Sie bei Bedarf weitere Leistungen in den Versicherungsschutz einschließen: Fahrraddiebstahl, Glasbruch sowie Elementarschäden.
6. CHECK24 Kündigungsservice
Haben Sie eine passende neue Versicherung gefunden und möchten Ihren bisherigen Anbieter kündigen, unterstützen wir Sie mit dem CHECK24 Kündigungsservice. Einfach bei Online-Abschluss des neuen Vertrags den Kündigungsservice wählen – den Rest erledigen wir für Sie!
Nutzen Sie den kostenlosen Service, um Ihre Hausratversicherung bequem direkt online zu kündigen! Dazu müssen Sie lediglich Ihren Anbieter auswählen und die wichtigsten Daten zur Versicherung eingeben.
Und so funktioniert der Kündigungsservice:

Möchten Sie ein eigenes Kündigungsschreiben aufsetzen, sollten die folgenden Punkte enthalten sein:
- Name und Adresse des Versicherungsnehmers
- Versicherungsscheinnummer
- Grund der Kündigung
- Bitte um Bestätigung der Kündigung
- Unterschrift des Versicherungsnehmers


