Arbeitsrechtsschutz
Arbeits- und Berufsrechtsschutz werden meist synonym verwendet. Manchmal nutzen jedoch auch die Versicherer den Begriff Berufsrechtsschutz explizit für Tarife die selbstständig Erwerbstätige betreffen und Arbeitsrechtsschutz für Tarife die nicht-selbstständig Erwerbstätige betreffen.
In einer Rechtsschutzversicherung kann der Bereich „Beruf“
mit eingeschlossen werden. Die Arbeits-Rechtsschutzversicherung eignet
sich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Der
Rechtsschutz für Arbeitnehmer schützt bei
Rechtsstreitigkeiten, die innerhalb eines Arbeitsverhältnisses
entstehen. Besonders hilfreich ist der Versicherungsschutz bei
Entlassungen und bei rechtlichen Differenzen mit Kollegen. Die
Berufs-Rechtsschutzversicherung regelt u.a. Fragen zu
Urlaubsansprüchen, Arbeitszeugnissen und Gehalt.
Für Arbeitgeber empfiehlt sich der Berufs-Rechtsschutz, wenn
bspw. der Angestellte nach seiner Entlassung eine
Kündigungsschutzklage erhebt oder er aufgrund seines Zeugnisses
rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber einleitet.
Rechtssicherheit durch eine Privatrechtsschutz
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