Personenschäden

Von einem Personenschaden ist die Rede, wenn eine Person verletzt oder getötet wird. Jede private Haftpflichtversicherung leistet neben Vermögens- und Sachschäden auch bei Personenschäden, die der Versicherungsnehmer unbeabsichtigt verursacht.

Eine Privathaftpflicht sollte daher jeder haben, denn als Schadensverursacher haftet man mit seinem gesamten – auch zukünftigen – Vermögen.

Beispiel: Beim Überqueren der Straße übersieht der Versicherungsnehmer einen Motorradfahrer. Dieser stürzt unglücklich und wird querschnittsgelähmt.

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Krankenhausaufenthalt des Motorradfahrers, erforderliche Reha-Maßnahmen, den behindertengerechten Wohnungsumbau, Schmerzensgeld sowie seinen Verdienstausfall.

Welche Deckungssummen die verschiedenen Tarife für Personenschäden vorsehen, ist auf einem Blick im Privathaftpflicht-Rechner von CHECK24 ersichtlich. CHECK24 empfiehlt mindestens zehn Millionen Euro.

Zudem kann jeweils die maximale Entschädigungssumme pro geschädigter Person angesehen werden. Diese kann von der allgemeinen Versicherungssumme abweichen.

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