Rabattschutz
Nach einem gemeldeten Schaden erfolgt normalerweise die Rückstufung des Versicherungsnehmers in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), die zu einer erheblichen Erhöhung des zu zahlenden Versicherungsbeitrages führen kann.
Ein Rabattschutz bewahrt den Versicherungsnehmer in einem Schadenfall (bei manchen Versicherern auch bei bis zu drei Schadenfällen) vor einer Rückstufung und einer damit verbundenen Erhöhung der Prämie.
Voraussetzung für die Nutzung eines Rabattschutzes ist, dass der Versicherungsnehmer eine vom Versicherungsunternehmen vorgegebene Mindestschadensfreiheitsklasse erreicht hat.
Wichtig: Ein Rabattschutz bindet den Versicherungsnehmer in gewisser Weise an sein Versicherungsunternehmen, da bei einem Versicherungswechsel die Sondereinstufung durch den Rabattschutz nicht berücksichtigt und der Versicherungsnehmer regulär zurückgestuft wird.
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