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Mietwert

Der Mietwert bezeichnet die Summe der möglichen erzielbaren Mieterträge eines Jahres. Im Schadensfall haben Mieter das Recht, die Mietzahlungen ganz oder teilweise einzustellen und somit die Mieterträge einer Immobilie dauerhaft zu senken.

Wird ein Gebäude im Schadensfall vorübergehend unbewohnbar, ersetzt die Wohngebäudeversicherung:

  • den Mietausfall in Höhe der Kaltmieten und fortlaufenden Betriebskosten
  • den ortsüblichen Mietwert, falls der Versicherungsnehmer die Wohnräume selbst bewohnt hat

Der Mietausfall beziehungsweise Mietwert wird dann für den Zeitraum ersetzt, in dem die Räume nicht benutzbar sind. Manche Versicherer setzten jedoch eine Frist, wie lange der Zahlungsersatz maximal geleistet wird.

Die Voraussetzung für den Ersatz des Mietausfalls oder Mietwerts ist, dass der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.

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