Sie können Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn eine Strompreiserhöhung, Strompreissenkung oder ein Umzug vorliegt. Beachten Sie, dass Sie in diesen Fällen die Kündigung selbst vornehmen müssen. Diese muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie dafür den digitalen Kündigungsservice von CHECK24. Auch wenn Sie selbst kündigen, wird Ihre Stromversorgung garantiert ohne Unterbrechung fortgesetzt.