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Haftpflichtversicherung für Mieter und Vermieter

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Haftpflichtversicherung für Mieter und Vermieter

Vermieterhaftpflicht

Mit einer Vermieterhaftpflicht – oder einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – können sich Immobilienbesitzer gegen Schäden absichern, die im Zusammenhang mit ihrer vermieteten Immobilie entstehen.

Beispiel: Der verschneite Gehweg vor dem Grundstück wird nicht geräumt – ein Passant stürzt daher. Vermieter haften auch dann, wenn sie die Räum- und Streupflicht auf die Mieter übertragen, aber nicht ausreichend kontrolliert haben, ob sie erfüllt wird.

Um sich abzusichern, sollten Sie überprüfen, ob Ihre gewählte Privathaftpflichtversicherung die Vermietung einer Wohnung abdeckt. Gehen Sie dazu in der Tarifübersicht auf „Tarifdetails”, scrollen Sie zur Überschrift „Miete und Immobilien” und prüfen Sie, ob ein Vermieter-Schutz enthalten ist und wie hoch die Deckungssumme ausfällt.

Machen Sie es sich leicht und filtern Sie gezielt nach Tarifen mit Vermieter-Schutz. Aktivieren Sie dafür bei den individuellen Versicherungsleistungen die Option „Ich bin Vermieter”. So werden Ihnen nur Tarife angezeigt, die die Vermietung von Wohnraum absichern.

Haftpflichtversicherung für Mieter

Als Mietsachschäden werden Schäden an gemieteten Räumen, Gebäuden oder Einrichtungsgegenständen bezeichnet. Beispiele für Mietsachschäden sind:

  • Sie lassen sich ein Bad ein und vergessen, den Wasserhahn abzudrehen. Die Wanne läuft über, das Wasser fließt ins Gemäuer. Infolgedessen muss die Wand aufgestemmt sowie der Putz erneuert werden.
  • Beim Haare trocknen fällt Ihnen der Föhn aus der Hand und beschädigt dabei den Badewannenrand.
  • In einer Ferienwohnung schütten Sie versehentlich Rotwein auf die weiße Polstergarnitur.

Ob die Privathaftpflicht für Mietsachschäden aufkommt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bis zu welcher Höhe Mietsachschäden an Räumen, Gebäuden und Einrichtung abgesichert sind, zeigt ein Blick in die Tarifdetails.

Wenden Sie im Vergleichsrechner den Filter „Mietsachschäden” an, werden Ihnen nur Tarife mit dieser Leistung angezeigt. Durch das Setzen des Filters „Mindestens Stiftung Warentest Grundschutz” sehen Sie außerdem nur Tarife, die – gemäß der Stiftung-Warentest-Empfehlung – Mietsachschäden mit mindestens 500.000 Euro absichern.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind dagegen typische Verschleißerscheinungen sowie Abnutzungen und Schäden durch übermäßigen Gebrauch der Mietobjekte. Auch Schäden an Heizungen, Anlagen zur Warmwasserbereitung, Elektrogeräten, Gasanlagen und anderen Maschinen sind üblicherweise nicht über die Privathaftpflicht versichert.

Schäden an einer möblierten Wohnung: Beim Mieten einer möblierten Wohnung übernimmt eine Hausratversicherung, die gemietete und geliehene Sachen mitversichert, etwaige Schäden an den Möbeln.

Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen

Gemietete und geliehene Sachen werden grundsätzlich als Eigentum des Versicherungsnehmers angesehen und sind daher nicht immer über die Privathaftpflicht versichert. Ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Absicherung gemieteter sowie geliehener Gegenstände festgehalten, kommt die Versicherung für etwaige Schäden auf.

Nutzen Sie den Filter “Geliehene Sachen”, um im CHECK24 Vergleich nur Tarife angezeigt zu bekommen, bei denen Schäden an geliehenen Gegenständen abgesichert sind.
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