Mit einer Vermieterhaftpflicht – oder einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – können sich Immobilienbesitzer gegen Schäden absichern, die im Zusammenhang mit ihrer vermieteten Immobilie entstehen.
Beispiel: Der verschneite Gehweg vor dem Grundstück wird nicht geräumt – ein Passant stürzt daher. Vermieter haften auch dann, wenn sie die Räum- und Streupflicht auf die Mieter übertragen, aber nicht ausreichend kontrolliert haben, ob sie erfüllt wird.
Um sich abzusichern, sollten Sie überprüfen, ob Ihre gewählte Privathaftpflichtversicherung die Vermietung einer Wohnung abdeckt. Gehen Sie dazu in der Tarifübersicht auf „Tarifdetails”, scrollen Sie zur Überschrift „Miete und Immobilien” und prüfen Sie, ob ein Vermieter-Schutz enthalten ist und wie hoch die Deckungssumme ausfällt.
Als Mietsachschäden werden Schäden an gemieteten Räumen, Gebäuden oder Einrichtungsgegenständen bezeichnet. Beispiele für Mietsachschäden sind:
Ob die Privathaftpflicht für Mietsachschäden aufkommt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bis zu welcher Höhe Mietsachschäden an Räumen, Gebäuden und Einrichtung abgesichert sind, zeigt ein Blick in die Tarifdetails.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind dagegen typische Verschleißerscheinungen sowie Abnutzungen und Schäden durch übermäßigen Gebrauch der Mietobjekte. Auch Schäden an Heizungen, Anlagen zur Warmwasserbereitung, Elektrogeräten, Gasanlagen und anderen Maschinen sind üblicherweise nicht über die Privathaftpflicht versichert.
Gemietete und geliehene Sachen werden grundsätzlich als Eigentum des Versicherungsnehmers angesehen und sind daher nicht immer über die Privathaftpflicht versichert. Ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Absicherung gemieteter sowie geliehener Gegenstände festgehalten, kommt die Versicherung für etwaige Schäden auf.