Haftung

Wer jemand anderem einen Schaden zufügt, ist in der Regel gesetzlich dazu verpflichtet, in vollem Umfang für den Schaden aufzukommen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Zahlungen an den Geschädigten und schützt somit die finanzielle Existenz des Versicherungsnehmers. Zudem hilft die Versicherung dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren – notfalls auch vor Gericht.

Haften müssen Personen, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten anderen Menschen körperlich oder materiell Schaden zufügen. Lediglich deliktunfähige Personen – beispielsweise kleine Kinder oder geistig eingeschränkte Menschen – sind nicht für ihre Taten haftbar zu machen.

Wichtig: Den Beweis für die Schuld mutmaßlicher Schadensverursacher müssen die Geschädigten erbringen.

Die Pflicht zur Haftung bedeutet, dass der ursprüngliche Zustand des Geschädigten wiederhergestellt oder zumindest finanziell kompensiert wird. Dies betrifft sowohl Sach- und Personenschäden als auch Vermögensschäden. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind hingegen vorsätzlich verursachte Schäden sowie Eigenschäden – also Schäden, bei denen der Versicherungsnehmer sich selbst oder mitversicherte Personen schädigt.

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