Beitragsangleichung

Der Beitrag für die Privathaftpflicht kann sich ändern. Die meisten Haftpflichtversicherer gleichen ihren Beitrag im Lauf der Jahre an. Grund dafür ist die Veränderung der durchschnittlichen Schadenszahlungen eines Jahres.

Wissenswert: Nimmt eine Privathaftpflichtversicherung eine Beitragsangleichung zulasten der Versicherten vor, ohne zugleich auch die Leistungen zu erhöhen, können Kunden eine außerordentliche Kündigung einreichen. In einem solchen Fall besteht eine einmonatige Kündigungsfrist.

Heiraten Sie oder bekommen Sie ein Kind, sollten Sie dies unbedingt Ihrem Versicherer mitteilen, damit Sie von Ihrem bestehenden in einen auf Ihre neue Lebenssituation angepassten Tarif wechseln können. So besteht Versicherungsschutz auch für den Fall, dass Ihr Partner oder Kind einen Schaden verursacht.

Beachten Sie dabei, dass Familientarife durch die Erhöhung des potentiellen Risikos meist etwas teurer sind – jedoch in aller Regel günstiger als zwei Single-Policen.

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