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Es gibt etliche Schäden, die ein Pferd aufgrund seiner Größe, des Gewichts und der Schnelligkeit an Dritten verursachen kann. In jedem Fall sind Pferdehalter gesetzlich dazu verpflichtet, für Schäden zu haften, die das Pferd Dritten entweder an Gesundheit, Körper oder Eigentum verursacht. Diese verschiedenen Schadensformen werden bei der Pferde- oder Reiterhaftpflicht als Haftungsumfang bezeichnet.
Welcher Haftungsumfang vorliegt, schreibt der Gesetzgeber bei der Pferdehaftpflicht vor. Wissen müssen Versicherungsnehmer, dass sich der jeweilige Haftungsumfang nicht nur auf das heutige, sondern auch auf das zukünftige Vermögen bezieht. Denn in Deutschland müssen Verursacher, bzw. in diesem Fall die Pferdehalter, uneingeschränkt für Schäden haften.
Wofür genau gehaftet werden muss, hängt in maßgeblicher Weise vom Bereich ab, in dem Dritten durch das Pferd ein Schaden entstanden ist. Aufgrund des weitreichenden Haftungsumfangs raten Experten zu einer besonders sorgfältigen Auswahl der Leistungen bei Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung.
Der Haftungsumfang im Pferdehaftpflicht Vergleich:
Im Versicherungsfall, den ein Pferd verursacht hat, müssen Pferdehalter über die Pferdehaftpflicht, für verschiedenste Schäden haften. Die Gesamtheit der Schäden, für die ein Halter haften muss, nennen Versicherer den Haftungsumfang.
Der Blick auf den Haftungsumfang bei einer Pferdehaftpflicht wird Ihnen schnell deutlich machen, weshalb sich unser Pferdehaftpflicht-Vergleich in jedem Fall lohnt. So findet jeder ohne Umwege einen guten Versicherungsschutz, der nicht unnötig viel kostet!
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarife der Pferdehaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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