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Die Beiträge, die der Hundehalter für die Hundekrankenversicherung zahlt, kann er nicht steuerlich geltend machen. Ein anderer Sachverhalt kann vorliegen, wenn der Hund als Arbeitstier deklariert wird, beispielsweise als Schutz- oder Therapiehund.
In solchen Fällen können die Versicherungsbeiträge für eine Hundeversicherung (Hundekranken- und Hundehaftpflicht) als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Privatpersonen, die bei der Krankenversicherung für Hunde sparen möchten, sollten online einen Versicherungsvergleich durchführen. Ein kostenloser und unverbindlicher Onlinevergleich hat sehr viele Vorteile und macht Tarifdetails und das jeweilige Sparpotenzial transparent.