Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der im Versicherungsvertrag festgesetzte Betrag, den der Versicherungsnehmer bei einem Schadenfall oder Unfall selbst zahlen muss. Es steht dem Versicherten frei, ob und in welcher Höhe er eine Selbstbeteiligung wählt.
Wenn man sich als Versicherungsnehmer für einen Tarif mit Selbstbeteiligung entscheidet, muss man im Schadenfall die vereinbarte Summe zahlen, der mögliche Restbetrag wird dann von der Assekuranz übernommen.
Wer sich beispielsweise im Rahmen einer Hundeversicherung für eine Selbstbeteiligung entscheidet, erhält im Gegenzug eine Ermäßigung bei der Versicherungsprämie. Allgemein gilt: Je höher die gewählte Selbstbeteiligung ist, umso günstiger fällt der Versicherungsbeitrag aus.
Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht mit Selbstbeteiligung empfiehlt sich vor allem, um gegen größere beziehungsweise kostspieligere Schäden optimal abgesichert zu sein. Bei kleineren Schäden, bei denen der zu zahlende Betrag womöglich schon allein durch die Selbstbeteiligung ohne Zuzahlung der Versicherung abgedeckt ist, ist ein Tarif ohne Selbstbeteiligung sinnvoller.
Vor dem Abschluss einer Hundehaftpflicht sollte man daher die Vorteile und Nachteile der Selbstbeteiligung abwägen und sich überlegen, ob man hauptsächlich kleinere oder größere Schäden abgesichert wissen möchte.
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