




Ein Rechtsschutz erbringt für die Verteidigung und Wahrung rechtlicher Interessen des Versicherten all die Leistungen, welche vorab vertraglich vereinbart wurden. Um einen Überblick über die Bereiche und Leistungen verschiedener Rechtsschutzversicherungen zu erhalten, ist es hilfreich, einen Rechtsschutzversicherungsvergleich durchzuführen. Damit lassen sich die Tarife nicht nur anhand der eigenen, individuellen Bedürfnisse durchsuchen, eine passende Police kann auch gleich online abgeschlossen werden.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Rechtsschutz ist, dass die entsprechende Police vor Eintritt des Rechts- oder Schadenfalles rechtsgültig abgeschlossen wurde. Zudem muss der erste Beitrag fristgemäß beim Versicherungsträger eingegangen sein. Die erste Prämienzahlung wird nach Erhalt der Versicherungspolice in der Regel nach Ablauf von zwei Wochen fällig.
Sollte ein Kunde den ersten Beitrag nicht fristgerecht bezahlen, greift der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt des verspäteten Zahlungseingangs. Sollte die Rechtsschutzversicherung den Kunden nicht explizit auf diesen Sachverhalt hingewiesen haben, oder trifft den Versicherungsnehmer am Nichterhalt des Beitrages keine Schuld, genießt dieser dennoch Rechtsschutz.
Je nach Art des Rechtsschutzes und eines spezifischen Versicherungsfalls gibt es Unterschiede beim Rechtsanspruch. Im Falle des Schadenersatz Rechtsschutzes genießt der Versicherte gemäß der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen von 2011 ab dem Zeitpunkt der (angeblichen) Verursachung eines Schadens Versicherungsschutz. Beim Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht greift der Versicherungsschutz ab dem Ereignis, welches eine Veränderung der Rechtssituation nach sich zieht. In sämtlichen anderen Fällen ist der Rechtsschutz ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der Versicherungskunde gegen Gesetze oder Gebote verstoßen hat oder haben soll.
Für Arbeits-, Wohnungs-/Grundstücks-, Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichtsschutz, sowie für den Rechtsschutz beim Vertrags- und Sachenrecht besteht Versicherungsschutz erst drei Monate nach Vertragsbeginn. Diese Frist wird als Wartezeit bezeichnet. Ausgenommen davon ist die Verteidigung und Wahrung von Rechtsinteressen bezüglich eines Kauf- oder Leasingvertrages bei einem neuen PKW. Andere Versicherungsbereiche beinhalten in der Regel keine Wartezeit, wie etwa der Schadenersatz-Rechtsschutz.
Die Wartezeit ist nicht nur im Interesse einer Assekuranz, sondern nützt auch dem Versicherungsnehmer. Tarife wären unbezahlbar, falls sich ein Rechtsschutz auch nach Eintritt eines Schadensfalles oder einer Anklage abschließen ließe. Daher sollte niemand warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist: Ein Rechtsschutz ist eine vernünftige und präventive Investition in die Zukunft, die das Leben bequemer macht und letzten Endes Zeit und Geld spart.
Bei uns finden Sie viele Informationen und Vergleichsmöglichkeiten, die Ihnen helfen, die richtige Rechtsschutzversicherung für Sie und ihre Familie abzuschließen. Führen Sie am besten gleich einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der Rechtsschutzleistungen verschiedener Anbieter durch.