Versicherungswechsel
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Möchte ein Versicherungsnehmer seine Versicherung wechseln, kann er bei seiner aktuellen Versicherung eine ordentliche Kündigung bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungszeitraumes einreichen.
In der Regel fällt das Ende des Versicherungszeitraums mit dem Jahresende zusammen, so dass der Stichtag zum Versicherungswechsel auf den 30. November fällt. Es gibt jedoch auch Versicherungen, deren Versicherungszeitraum unterjährig endet. Versicherungsnehmer sollten sich daher in der Police genauestens über den Wechseltermin informieren.
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich bei Anhebung des Basisversicherungsbeitrags, bei einem Fahrzeugwechsel und im Schadenfall.
Bei einem Versicherungswechsel übermittelt der Vorversicherer dem neuen Versicherer die Versichererwechselbescheinigung (VWB) und teilt ihm die Vertragsdauer sowie die in dieser Zeit angefallenen Schäden mit. Der Versicherungsnehmer behält bei einem Versicherungswechsel seine aktuelle Schadenfreiheitsklasse.
Die Zulassungsbehörde wird von dem Wechsel unterrichtet, indem der Versicherungsnehmer bei der Fahrzeugzulassung die neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) vorweist.
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