Versicherungsnehmer
Die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt, gilt als Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig auch Fahrzeughalter und Fahrer des Autos sein. Unter einem Fahrzeughalter versteht man die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist, als Fahrer kann z.B. auch der Ehepartner des Versicherungsnehmers eingetragen sein.
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