Versicherte Person
Der Versicherungsnehmer ist die Person, auf deren Namen der Versicherungsvertrag läuft. Versicherungsschutz besteht jedoch nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für den Fahrzeughalter, den Fahrzeugeigentümer sowie die Fahrer.
Der Fahrzeughalter ist derjenige, auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen ist. Eigentümer eines Fahrzeugs können z.B. ein Leasinggeber oder eine Bank sein. Unter den Fahrern versteht man alle Personen, die das Fahrzeug führen dürfen, also z.B. neben dem Hauptfahrer auch dessen Ehepartner.
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