Rückstufung
Muss ein Versicherungsunternehmen im Laufe eines Vertragsjahres einen entstandenen Kfz-Schaden regulieren, erfolgt im folgenden Vertragsjahr die Rückstufung des Versicherungsnehmers in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Mit einer Rückstufung ist meist ein Anstieg des Versicherungsbeitrages verbunden.
Während der Versicherungsnehmer pro schadenfreiem Jahr nur eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigen kann, erfolgt die Rückstufung nicht zwangsweise in Einzelschritten. Das Überspringen von mehreren Klassen nach unten ist üblich. Die Rückstufungsschritte werden je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich festgelegt. Daher ist es ratsam, sich in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) vorab über die üblichen Rückstufungsschritte eines Versicherungsunternehmens zu informieren.
Man unterscheidet zwischen der Schadenfreiheitsklasse der Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung (sofern der Versicherungsnehmer über eine Vollkaskoversicherung verfügt). Die Rückstufung erfolgt getrennt voneinander. Ein regulierter Haftpflichtschaden hat keine Auswirkung auf die SF-Klasse der Vollkaskoversicherung.
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