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    TÜV geprüft

    Die Zertifizierung der Softwarequalität durch den TÜV SÜD betrifft die Bereiche Datensicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität des Kfz-Versicherungsvergleichs anhand besonders strenger Kriterien.

    Insbesondere die Aspekte Datenschutz und Datensicherheit gewinnen im Internet immer größere Bedeutung, da zur Erstellung des Versicherungsvergleichs und für einen anschließenden Online-Antrag einer Kfz-Versicherung die Abfrage persönlicher Daten notwendig ist.

    Bei der Zertifizierung durch den TÜV SÜD werden die strengen gesetzlichen Anforderungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Telemediengesetz (TMG) und die Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum IT Grundschutz herangezogen.

    Das Qualitätsmanagement wird in Anlehnung an die ISO 9001 geprüft. Grundlage für die Prüfung der Funktionalität und Usability sind umfangreiche Tests und TÜV SÜD Prüfanforderungen in Anlehnung an diverse ISO-Normen.

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  • eVB sofort online verfügbar

    eVB sofort online verfügbar

    Bei den meisten Versicherern wird Ihnen die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für die Fahrzeugzulassung nach Abschluss sofort online angezeigt.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?

    Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung eines Kfz?

    Das Zulassungsverfahren ist seit 1. März 2008 elektronisch und dadurch wesentlich einfacher geworden. Für eine Zulassung brauchen Sie neben den üblichen Unterlagen (Personalausweis, Fahrzeugbrief, sowie Fahrzeugschein und TÜV- /AU-Bescheinigung bei Gebrauchtwagen) nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

    Anhand der eVB kann der Mitarbeiter der Zulassungsstelle Ihre Daten einsehen und erkennen, dass Sie Versicherungsschutz besitzen. Die eVB ersetzt das bisherige Verfahren per Deckungskarte (Doppelkarte).

  • Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

    Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

    Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln möchten, muss die Kündigung immer durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgen. Kündigen Sie stets schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen.

    Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass Sie Ihren Vorvertrag bis zum 30.11. eines Jahres kündigen müssen, um ab dem 01.01. des Folgejahres bei einer neuen Gesellschaft versichert sein zu können.

    Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht hat. Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung.

    Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder auf eine andere Art nicht mehr besitzen, erlischt die Kfz-Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Kfz.

      Kündigungsformular
  • Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?

    Was sind die Vorteile beim Abschluss über CHECK24?

    Auf CHECK24 können Sie über 200 Kfz-Versicherungstarife vergleichen und sofort online abschließen. Die Vergleichsberechnung ist für Sie kostenfrei. Dank der günstigen Online-Tarife unserer Direktversicherer können Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung bis zu 800€ jährlich sparen.

    Mit unserer Preisgarantie garantieren wir, dass die ausgewiesenen Tarife bei demselben Versicherer nirgendwo, insbesondere auch nicht direkt bei diesem Versicherer und auch nicht auf dessen Webpage billiger zu erhalten sind.

  • Wer ist CHECK24?

    Wer ist CHECK24?

    CHECK24 ist Deutschlands großes Vergleichsportal. Wir ermöglichen dem Verbraucher unter www.check24.de, Versicherungen, Finanzprodukte, Energie-, Telekommunikationstarife sowie Mietwagenpreise kostenlos zu vergleichen und online abzuschließen. Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter spart oft bares Geld.

    Zu diesem Zweck macht CHECK24 mit seinen über 300 Mitarbeitern den Tarifdschungel für den Verbraucher transparent und bietet wertvolle Orientierung. Preise und Leistungen können unverbindlich und anonym verglichen werden. Darüber hinaus bietet CHECK24 dem Verbraucher kostenlose telefonische Beratung von Experten.

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Kfz-Versicherung Lexikon

Leasing

Beim Leasing wird ein Leasinggut von einem Leasinggeber an einen Leasingnehmer gegen ein gewisses Entgelt zu Nutzung überlassen. Es ist neben dem Barkauf und der Finanzierung die dritte Möglichkeit in Deutschland in Besitz eines Kraftfahrzeugs zu gelangen.

Der Leasingnehmer erhält für die Dauer des Vertrags das geleaste Fahrzeug und kann es im festgelegten Rahmen uneingeschränkt nutzen. Dafür zahlt er monatlich einen gewissen Betrag an den Leasinggeber, die sogenannte Leasingrate. Deren Höhe berechnet sich aus dem Anschaffungswert, dem voraussichtlichen Restwert und dem Wertverlust des Wagens sowie aus den Verwaltungskosten.

Ein Leasingvertrag ähnelt in weiten Teilen einem Mietvertrag. Sie unterscheiden sich aber vor allem dadurch, dass beim Leasing die Wartungs- und Instandsetzungsleistung auf den Leasingnehmer übertragen wird und der Leasinggeber im Gegenzug die Kaufrechte abtritt. Häufig wird ein Leasingvertrag deshalb als Mietkauf bezeichnet.

Es gibt beim Leasing aber auch Ausnahmen, bei denen von vorneherein feststeht, dass das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zurückgegeben wird, der Leasinggeber also nicht die Kaufrechte abtritt. Dann spricht man vom operativen Leasing oder in einem speziellen Fall vom Kilometerleasing. Bei dieser Art des Leasings wird vorher eine gewisse Kilometerzahl festgelegt, die der Leasingnehmer mit dem Wagen zurücklegt. Am Ende der Laufzeit wird abgerechnet und der Leasingnehmer muss entweder nachzahlen oder erhält Geld zurück.

Man unterscheidet zwischen direktem und indirektem Leasing: beim direkten Leasing ist der Geber der Wagenhersteller, beim indirekten ist es ein Finanzinstitut.

In der Regel verlangen die Leasinggesellschaften, dass für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird. Grund dafür ist, dass die Leasinggesellschaft weiterhin der Eigentümer des Fahrzeugs ist.

Ein Fahrzeug zu leasen hat gegenüber einem Autokauf Vor- und Nachteile: Für Firmen liegt der Vorteil des Leasings vor allem darin, dass die Raten als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Für Privatpersonen ist es von Vorteil, dass man im Moment der Inbesitznahme des Autos nicht so viel Geld aufbringen muss und stattdessen gleichbleibende und kalkulierbare Raten zahlen kann.

Allerdings gilt es im privaten Bereich genau zu prüfen, ob sich Leasing überhaupt lohnt oder ob man, so man den Wagen am Ende kauft, nicht mit einem Finanzierungskauf günstiger zu einem eigenen Auto kommt. Ein weiterer Nachteil des Leasings liegt darin, dass der Wagen nicht Eigentum des Leasingnehmers ist und er bei Nichtnutzung oder plötzlicher Geldnot nicht die Möglichkeit hat, ihn zu verkaufen.


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