Kaskoversicherung
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden auf Seiten des Verkehrsopfers übernimmt, erstatten die Kaskoversicherungen Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers (d.h. des Versicherten). Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist freiwillig.
Der Versicherungsschutz der Teilkasko umfasst nur Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden (z.B. Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Brand, Zusammenstoß mit Haarwild und Glasbrüche – seit 1999 auch Schäden durch Marderbisse).
Der Versicherungsschutz der Vollkasko umfasst zusätzlich zu den durch die Teilkasko abgedeckten Risiken, selbstverschuldete Schäden und Schäden durch Vandalismus. Ein Abschluss ist besonders bei neuen und höherwertigen Autos empfehlenswert.
Für die Kaskoversicherungen (Teil- und Vollkasko) kann der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung (SB) wählen und die Höhe des zu zahlenden Eigenanteils selbst bestimmen. Die Wahl einer Selbstbeteiligung (SB) wirkt sich positiv auf die Höhe des Versicherungsbeitrages aus.
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