Glasschaden
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind Schäden an allen Glasflächen eines Wagens versichert, unabhängig von der Ursache. Neben Steinschlag werden zum Beispiel auch Schäden ersetzt, die durch mutwillige Zerstörung beim Diebstahlversuch verursacht wurden. Darüber hinaus kommen manche Versicherungen auch für die Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraums nach einem Glasbruch auf.
Jedoch zahlt der Versicherer nicht immer eine neue Scheibe. Wenn es möglich ist, wird das beschädigte Glas durch ein spezielles Klebeverfahrens repariert. Voraussetzungen für eine Reparatur sind, dass der Schaden außerhalb des Fahrer-Sichtfeldes und mindestens zehn Zentimeter vom Scheibenrand entfernt liegt. Außerdem darf der Schaden nicht größer sein als ein Zwei-Euro-Stück.
Der Vorteil einer Reparatur liegt für die Versicherten darin, dass keine Selbstbeteiligung gezahlt werden muss. Beim Auswechseln der Scheibe wird die Selbstbeteiligung von den Versicherern angerechnet.
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