Abweichende Bauausgestaltung
Eine abweichende Bauausgestaltung liegt vor, wenn das versicherte Gebäude beim Eintritt eines Versicherungsfalls einen anderen Wert aufweist, als im Vertrag vermerkt wurde. Versicherer müssen bei einem Schaden jedoch nur auf Grundlage der bei Vertragsabschluss angegebenen Bauausgestaltung leisten.
Aygün Özdem
Versicherungs-Experte
Aygüns Versicherungstipp:
„Werden später Sanierungsmaßnahmen oder Veränderungen am Gebäude vorgenommen oder wird sogar der Gebäudetyp geändert, sollte der Versicherer daher unbedingt darüber in Kenntnis gesetzt werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.”
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