Der Staat fördert die Riester-Rente mit großzügigen Zulagen und Steuervorteilen.
Die Zulagen gibt es für den Riester-Sparer und jedes seiner Kinder, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss man jedes Jahr mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr einzahlen. Dann zahlt der Staat 175 Euro in den Vertrag ein.
Für jedes Kind gibt es zudem eine staatliche Zulage in Höhe von 300 Euro (geboren seit 2008). Für vor 2008 geborene Kinder beträgt die Zulage 185 Euro.
Obendrein winken zusätzliche Steuervorteile. Die Beiträge zur Riester-Rente können Sie bei der Einkommenssteuer absetzen. Besonders Gutverdiener profitieren hier meist von einem steuerlichen Vorteil, der über die gewährten Zulagen hinausgeht.
Schließen Sie daher eine Riester-Rentenversicherung für Ihre Altersvorsorge ab! Die staatliche Riester-Förderung verleiht Ihrer Altersvorsorge einen Extra-Schub.
Beispielrechnung: