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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Gesetzliche Krankenkassen werden immer teurer: Jetzt privat versichern & sparen!
Zum 01.01.2024 sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen erneut gestiegen. Wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln, sparen Sie dauerhaft. Gleichzeitig profitieren Sie als Privatpatient von deutlich besseren Leistungen!
Kein Risiko, Sie sind jederzeit versichert
Die Kündigung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird erst wirksam, wenn der private Versicherer Ihren Antrag annimmt. Suchen Sie in Ruhe einen passenden Tarif aus, wir beraten Sie dabei gerne und kümmern uns um alles.
Eine private Krankenversicherung (PKV) kann nicht jeder abschließen. Angestellte müssen ein Brutto-Jahreseinkommen haben, das über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Aktuell sind dies 73.800 €.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern gilt diese Einkommensgrenze nicht. Sie können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat versichern.
Wer gut verdient, kann sich mit einer privaten Krankenversicherung einen hochwertigen Versicherungsschutz zu vergleichsweise günstigen Beiträgen sichern.
Auch Beamte können sich privat versichern. Sie erhalten vom Staat eine Beihilfe und können eine private Beihilfeversicherung abschließen. Das ist für sie fast immer die bessere und günstigere Wahl im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse.
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es zahlreiche Anbieter und viele verschiedene Tarife. Vor dem Abschluss eines Vertrags sollten Sie daher möglichst viele Angebote im Hinblick auf Kosten und Leistungen miteinander vergleichen. Nutzen Sie dafür ganz einfach den unverbindlichen und kostenlosen Versicherungsvergleich von CHECK24!
Sie wünschen eine persönliche Beratung zur privaten Krankenversicherung? Unsere Experten sind auf die PKV spezialisiert und beraten Sie gerne individuell zu Ihrem Absicherungsbedarf – per E-Mail oder Telefon.
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 4.300 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.