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Beihilfe für Beamte

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für die Gesundheitskosten von Beamten, Soldaten und Berufsrichtern einschließlich ihrer Familienangehörigen. Allerdings unterscheidet sich die Beihilfe für Verbeamtete je nach Bundesland. Unser Ratgeber klärt Sie über die wichtigsten Punkte bezüglich Beihilfe auf.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Beihilfe bedeutet, dass der Staat für Beamten und ihre Angehörigen einen festgelegten Teil gesundheitlicher Behandlungskosten übernimmt.
  • Auch wer Anspruch auf Beihilfe hat, muss eine Krankenversicherung abschließen.
  • Beamte, deren Beruf ein erhöhtes gesundheitliches Risiko mit sich bringt, haben in den meisten Fällen Anspruch auf Heilfürsorge.
  • Für Beamte ist eine private Beihilfeversicherung fast immer die bessere Wahl, da Sie so bei besseren Leistungen günstiger versichert sind.
  • Durch zusätzliche Beihilfeergänzungstarife können Kürzungen bei der Erstattung des Beihilfeträgers durch die PKV ausgeglichen werden. Da die Leistungen der Beihilfe jährlich angepasst werden können, wird dieser Baustein immer wichtiger.
Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 18.12.2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Beihilfe?
  2. Beihilfeanspruch
  3. Beihilfe für Bundesbeamte
  4. Beihilfe für Landesbeamte nach Bundesländern
  5. Heilfürsorge
  6. Beihilfeergänzungstarife
  7. Risikozuschlag
  8. Häufige Fragen

Was ist Beihilfe?

Der Dienstherr übernimmt für Beamte, Beamtenanwärter und Richter sowie ihre Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder) einen bestimmten Anteil der Krankheitskosten (mindestens 50 Prozent). Für die dabei nicht gedeckten Kosten wird eine private Beihilfeversicherung abgeschlossen. Um Beihilfe zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag mit den Rechnungen gestellt werden. Je nach Höhe des Beihilfesatzes wird ein Teil der Kosten erstattet, die übrigen Kosten werden bei der privaten Krankenversicherung (PKV) eingereicht.

Beispiel: Kostenerstattung mit Beihilfesatz von 70 Prozent
  Kosten
Arztkosten 1.200 Euro
Erstattung durch Beihilfe (70%) 840 Euro
Erstattung Restkosten durch PKV 360 Euro
Eigenanteil 0 Euro

Beihilfeanspruch: Diese Personen erhalten Beihilfe

Beamte: Hierzu gehören unter anderem Lehrer, Finanzbeamte und Verwaltungsbeamte.

Beamtenanwärter und Justizbeamte: Es handelt sich hierbei um Referendare, beziehungsweise Beamte in ihrer Ausbildungszeit. Hierzu zählen auch Justizbeamte in ihrem juristischen Referendariat.

Justizbeamte: Beispielsweise Richter, Gerichtsdiener oder Staatsanwälte.

Versorgungsempfänger: Hierzu zählen Beamte im Ruhestand, verwitwete Ehepartner, Waisen und Hinterbliebene aus eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Berücksichtigungsfähige Personen: Ehepartner oder Lebenspartner (Beispiel Bundesbeihilfe: Berücksichtigungsfähig bis zu einem Einkommen von 20.000) und Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten.

Beihilfe für Bundesbeamte

Ein Bundesbeamter ohne Kinder erhält 50 Prozent der Behandlungskosten erstattet. Bei mindestens zwei Kindern erhöht sich seine Beihilfe auf 70 Prozent. Für Kinder beträgt der Beihilfesatz 80 Prozent, solange Sie Kindergeld für sie erhalten (in der Regel maximal bis zum 25. Lebensjahr). Die genauen Bestimmungen sind in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt.

Quelle: Bundesbeihilfeverordnung, Stand 2023
Person Beihilfesatz
Beamter 50 %
Beamter mit mind. 2 Kindern 70 %
Beamter im Ruhestand 70 %
Ehepartner 70 %
Kinder (bei Kindergeldbezug) 80 %

Beihilfe für Landesbeamte nach Bundesländern

Die Beihilfe für Landesbeamte ist nicht einheitlich geregelt. Die jeweiligen Bundesländer haben eigene Beihilfevorschriften. So deckt die Beihilfe in einigen Ländern, beispielsweise in Brandenburg, keine Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt ab – also etwa ein Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt. Hierbei stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Seite um Sie in Ihrer persönlichen Situation zur beraten.

Bund:

Stationär Zweibettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag 24,50 Euro
Eigenbehalte von Medikamenten 5 – 10 Euro
Bezuschussung der Fahrkosten 5 – 10 Euro
Brillengestell nein

Bayern: 

In Bayern erhalten Beamte eine Beihilfe in Höhe von 50 %, dieser Anspruch wird während der Elternzeit auf 70 % erhöht. Die Beihilfe wird nur gewährt, wenn die gesamten Aufwendungen einen Wert von 200€ übersteigen.

Stationär Zweibettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag 32,50 Euro
Eigenbehalte von Medikamenten 3 Euro
Bezuschussung der Fahrkosten Bezuschussung nur bei dem günstigsten Beförderungsmittel
Brillengestell Nein

Baden-Württemberg: 

Mit der neuen Beihilfeverordnung im Jahre 2019, wurde die Mindestantragssumme von 300 Euro aufgehoben. Die Frist für die Abgabe von Beihilfeanträgen beträgt 2 Kalenderjahre. Später abgegebene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Stationär Zweibettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag 22 Euro pro Monat
Eigenbehalte von Medikamenten 75 – 480 Euro pro Jahr
Bezuschussung der Fahrkosten 75 – 480 Euro pro Jahr
Brillengestell Bis zu 20,50 Euro

Berlin: 

Stationär Mehrbettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag 10 Euro
Eigenbehalte von Medikamenten 5 – 10 Euro
Bezuschussung der Fahrkosten 5 – 10 Euro
Brillengestell Nein

Bremen: 

Um in Bremen Beihilfe zu erhalten, muss die Höhe der Aufwendung mindestens 200 Euro betragen. Ist das nicht der Fall, kann die Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen der letzten 6 Monate nicht den Betrag von 200 Euro übersteigen. Nach dem Erhalt der Beihilfe müssen Sie entsprechende Rechnungen für 3 Jahre aufbewahren. Die Frist für Beihilfeanträge beträgt 1 Kalenderjahr. Um Beihilfe zu erhalten, müssen Rechnungen in dieser Frist eingereicht werden.

Stationär Mehrbettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag Keine
Eigenbehalte von Medikamenten 6 Euro
Bezuschussung der Fahrkosten Keine
Brillengestell Nein

Brandenburg: 

Stationär Mehrbettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag Keine
Eigenbehalte von Medikamenten 5 – 10 Euro
Bezuschussung der Fahrkosten 5 – 10 Euro
Brillengestell Nein

Hamburg: 

In Hamburg existiert eine pauschale Beihilfegewährung für freiwillig gesetzlich Versicherte und privat Versicherte, die alternativ zur individuellen Beihilfe gewählt werden kann.

Stationär Mehrbettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag Keine
Eigenbehalte von Medikamenten 5 – 10 Euro
Bezuschussung der Fahrkosten 5 – 10 Euro
Brillengestell Nein

Hessen: 

In Hessen wird Beihilfe nur bewilligt, wenn die Aufwendungen über 250 Euro liegen. Bei geringeren Kosten können die kumulierten Aufwendungen der letzten 10 Monate, wenn sie den Betrag von 250 Euro übersteigen, genehmigt werden.

Stationär Zweibettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag 16 Euro + 18,90 Euro pro Monat
Eigenbehalte von Medikamenten 4,50 Euro
Bezuschussung der Fahrkosten 10 Euro
Brillengestell Nein

Mecklenburg-Vorpommern: 

Stationär Mehrbettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag 10 Euro
Eigenbehalte von Medikamenten 5 – 10 Euro
Bezuschussung der Fahrkosten 5 – 10 Euro
Brillengestell Nein

Niedersachsen: 

Stationär Mehrbettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag 10 Euro
Eigenbehalte von Medikamenten 5 – 10 Euro
Bezuschussung der Fahrkosten 5 – 10 Euro
Brillengestell Nein

Nordrhein-Westfalen: 

In Nordrhein-Westfalen sind Brillengestelle sowie Brillengläser beihilfefähig. Des Weiteren kann für ambulante Kurmaßnahmen, wenn sie von der Beihilfestelle anerkannt wurden, ebenfalls Beihilfe beantragt werden.

Stationär Zweibettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag 25 Euro
Eigenbehalte von Medikamenten 150 – 750 Euro pro Jahr
Bezuschussung der Fahrkosten 150 – 750 Euro pro Jahr
Brillengestell Bis zu 70 Euro

Rheinland-Pfalz: 

In Rheinland-Pfalz liegt die Antragsgrenze bei 200 Euro. Anträge müssen spätestens zwei Jahre nach Rechnungsstellung eingereicht werden, damit die Beihilfe gewährt wird.

Stationär Zweibettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag 12 Euro + 26 Euro pro Monat
Eigenbehalte von Medikamenten 150 – 750 Euro pro Jahr
Bezuschussung der Fahrkosten 150 – 750 Euro pro Jahr
Brillengestell Nein

Saarland: 

Im Saarland liegt die Mindestgrenze für Anträge bei 200 Euro. Wird diese durch eine Rechnung nicht erreicht, können die kumulierten Aufwendungen der letzten Monate eingereicht werden. Anträge auf Beihilfe müssen spätestens ein Jahr nach Rechnungsstellung eingereicht werden.

Stationär Mehrbettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag keine
Eigenbehalte von Medikamenten 150 – 750 Euro pro Jahr
Bezuschussung der Fahrkosten 150 – 750 Euro pro Jahr
Brillengestell Nein

Sachsen: 

In Sachsen gibt es keine Antragsgrenze, außerdem können Anträge auf Beihilfe noch bis zu 2 Jahre nach Rechnungsstellung eingereicht werden.

Stationär Zweibettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag 24,50 Euro
Eigenbehalte von Medikamenten 4 – 5 Euro
Bezuschussung der Fahrkosten 10 Euro
Brillengestell Nein

Sachsen-Anhalt: 

Stationär Zweibettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag 24,50 Euro
Eigenbehalte von Medikamenten 80 – 560 Euro pro Jahr
Bezuschussung der Fahrkosten 80 – 560 Euro pro Jahr
Brillengestell Nein

Schleswig-Holstein: 

In Schleswig-Holstein wird Beihilfe gewährt, wenn die Höhe der Aufwendung 100 Euro übersteigt. Ist dies nicht der Fall können die kumulierten Aufwendungen der letzten Monate eingereicht werden, wenn dessen Höhe 15 Euro übersteigt.

Stationär Mehrbettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag Keine
Eigenbehalte von Medikamenten 20 – 560 Euro pro Jahr
Bezuschussung der Fahrkosten 20 – 560 Euro pro Jahr
Brillengestell Bis zu 60 Euro

Thüringen:

Die Antragsgrenze liegt bei 200 Euro, wenn diese nicht erreicht wird, können die kumulierten Aufwendungen der letzten Monate eingereicht werden, falls diese die Grenze von 15 Euro überschreiten. Die Anträge auf Beihilfe müssen spätestens ein Jahr nach Rechnungsstellung eingereicht werden.

Stationär Zweibettzimmer
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag 32,50 Euro
Eigenbehalte von Medikamenten 4 Euro
Bezuschussung der Fahrkosten 5 – 10 Euro
Brillengestell Nein

Heilfürsorge: Sonderregelung für gefährliche Berufe

Für Beamte mit gefährlichen Aufgaben zahlt der Staat die sogenannte Heilfürsorge. Dies trifft etwa auf Polizisten in einigen Bundesländern oder Feuerwehrleute zu. Aufgrund des hohen Berufsrisikos liegen die Beitragskosten zur Krankenversicherung für diese Berufsgruppen deutlich höher. Daher übernimmt der Dienstherr die anfallenden Kosten für Behandlungen vollständig. Die Heilfürsorge wird allerdings nicht für den Ehepartner oder die Kinder des Beamten gewährt. Die Angehörigen haben stattdessen Anspruch auf reguläre Beihilfe. Im Ruhestand erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge und wird ebenfalls durch die Beihilfe ersetzt.

Versorgung von Soldaten

Soldaten der Bundeswehr haben Anspruch auf eine kostenlose, truppenärztliche Versorgung. Daher erhalten sie keine Beihilfe und benötigen während ihrer Dienstzeit auch keine Krankenversicherung. Da der Berufssoldat im Alter Beihilfe erhält, sollte er frühzeitig eine Anwartschaft zur Sicherung der günstigen Konditionen abschließen. Auch hier ist das Eintrittsalter entscheidend.

Restkostenversicherung: Ergänzung der Krankenversicherung für Beamte

Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Seitdem müssen sich auch Beamte in jedem Fall absichern. Um die Krankheitskosten abzusichern, die von der Beihilfe nicht gedeckt sind, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine private Beihilfeversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung zu vollen Beiträgen

Eine gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich für Beamte in der Regel nicht. Grund dafür ist, dass Beamte den vollen Beitragssatz zahlen müssen, da sich der Dienstherr - anders als bei Angestellten - nicht an den Kosten der Krankenversicherung beteiligt. Die Kosten für Behandlungen würde in diesem Fall die gesetzliche Krankenkasse übernehmen.

Private Krankenversicherung als Restkostenversicherung

Durch eine private Beihilfeversicherung versichern Sie lediglich den Teil der Behandlungskosten, der nicht vom Dienstherrn erstattet wird. Man bezeichnet sie daher auch als Restkostenversicherung. Die Beiträge für eine Beihilfeversicherung sind vergleichsweise günstig. Als Beamter können Sie wählen, bis zu welchem Prozentsatz die Versicherung anfallende Kosten erstatten soll. So können insgesamt bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet werden.

Beihilfeergänzungstarif für zusätzliche Leistungen

Sollten trotz privater Krankenversicherung und Beihilfe noch Lücken in der medizinischen Versorgung vorliegen, können Sie einen Beihilfeergänzungstarif abschließen. Dieser schließt die Versorgungslücken und schützt Sie auch dann vor Kosten, wenn PKV und Beihilfe zusammen keine volle Kostenerstattung gewähren. Ein Beispiel hierfür ist in einigen Bundesländern die Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus. Ohne Beihilfeergänzungstarif müssten Sie oft noch einen Teil der dafür anfallenden Kosten selbst tragen. Infolge des demografischen Wandelns ist mit Anpassungen der beihilfefähigen Leistungen zu rechnen. Dadurch steigt die Wichtigkeit dieser Beihilfeergänzungstarife immer weiter.

Risikozuschlag: Zusätzliche Kosten für Beamte begrenzt

Da die Beihilfeversicherung eine private Krankenversicherung ist, richten sich die Beiträge vor allem nach dem Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss eines Vertrags. Hat man Vorerkrankungen - etwa eine Allergie oder Bluthochdruck - verlangen die Versicherer einen Risikozuschlag. Für Beamte ist der maximale Zuschlag - anders als bei regulär Versicherten - jedoch begrenzt. Hierfür stehen Ihnen unsere Spezialisten gerne beratend zur Seite.

Häufige Fragen

  • Wie viel zahlt die Beihilfe für Hörgeräte?

    Beim Bund liegt der beihilfefähige Betrag bei 1.500 Euro je Ohr. Die Höhe der Beihilfe kann jedoch in einigen Bundesländern variieren, beispielsweise fördert Hamburg bis zu 2.100 Euro für beidseitige Hörgeräte. Diese Beihilfe wird erst ab einem Alter von 15 Jahren gewährt. Medizinisch notwendiges Zubehör, wie beispielsweise eine Fernbedienung zu dem Hörgerät, ist gesondert beihilfefähig. Ist es erforderlich, mehr in die Versorgung einer schwerwiegenden Erkrankung zu investieren - beispielsweise bei einem drohenden Hörverlust - ist auch eine Überschreitung des Höchstbetrags möglich.

  • Greift die Beihilfe auch bei Kosten für eine Brille?

    Brillen, sowie deren Gläser sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig. Ist eine Schärfenänderung eingetreten, das Brillengestell kaputt oder die letzte Beihilfe lag mindestens 3 Jahre zurück, ist das Brillengestell beihilfefähig. Die gleiche Reglung gilt auch bei den dazugehörigen Brillengläsern oder Kontaktlinsen. Die Beihilfe für ein Brillengestell liegt bei 20,50 Euro. Anders bei den Brillengläsern und Kontaktlinsen hängt hier der Betrag von der Dioptrie und Art des Brillenglases ab.

  • Wer hilft bei Problemen mit der Beihilfe?

    Sind Sie sich bei der Kostenübernahme durch die Beihilfe unsicher, kontaktieren Sie bestenfalls frühzeitig Ihren Ansprechpartner bei den Beihilfeträgern und erfragen, ob die Kosten übernommen werden. Falls es Kürzungen bei der Erstattung der Beihilfe gibt, kann diese Kürzung über den Beihilfeergänzungstarif der PKV ausgeglichen werden. Bei einer Ablehnung der Kostenübernahme oder einer zu geringen Beihilfezahlung kann ein Anwalt aushelfen. Dieser prüft die betroffenen Bescheide auf Rechts- und Sachmängel.

  • Wie lange können Rechnungen bei der Beihilfe eingereicht werden?

    Die Anträge auf Beihilfe müssen in den meisten Fällen spätestens ein Jahr nach Ausstellung der Rechnung eingereicht werden. Diese Frist variiert je nach Bundesland. In Sachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg können die Anträge auf Beihilfe beispielsweise bis zu 2 Jahre nach der Ausstellung der Rechnung abgegeben werden.

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