Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie schützt Ihr eigenes Fahrzeug vor Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Wetter, Diebstahl oder Tierkollisionen entstehen.
Eine Teilkasko übernimmt demnach die Kosten für viele typische Schäden am eigenen Auto – und zwar unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat oder ob überhaupt ein Verursacher ermittelt werden kann.
| Diebstahl des Autos | Versichert sind Diebstahl des Autos, Diebstahl fest verbauter Fahrzeugteile wie Navi und Raub |
| Elementarschäden / Naturkatastrophen | Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitz und Überschwemmung sind immer versichert. Zusätzlich können Schäden durch Lawinen, Muren, Erdbeben und Vulkanausbrüche abgedeckt sein. |
| Glasschaden durch Steinschlag | Versichert sind Front-, Seiten- und Heckscheiben, Glasdach, Scheinwerfer und Leuchten. Bezahlt wird der Austausch oder die Reparatur. |
| Wildunfall | Schäden nach Zusammenstoß mit Wildtieren nach dem deutschen Jagdrecht ist Standard, Tiere aller Art die erweiterte Abdeckung. |
| Tierbiss (Marderschaden) | Schäden durch Tierbiss sind fast immer abgedeckt. Folgekosten (z.B. Motorschaden) tarifabhängig. |
| Brand, Kurzschluss, Explosion | Ersetzt werden Kfz-Schäden durch Fahrzeugbrand, Explosion z.B. durch technischen Defekt und Kurzschluss an der Verkabelung. |
| Schutz für Hybrid- und Elektroautos | Z.B. Schäden/Diebstahl an Akku und Ladekabel. |
| Leasing-Differenz (GAP-Deckung) | Bei Totalschaden wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Abrechnungswert des Leasings- oder Finanzierungsvertrages. |
| Schutz bei Fährreisen (Havarie) | Kfz-Schäden auf einer Fähre werden ersetzt. |
| Sonderzubehör | Sonderzubehör (fest verbaut) ist bis zu einer Obergrenze mit versichert. |
| Grobe Fahrlässigkeit | Gedeckt sind auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen (Alkohol und Drogen ausgenommen). |
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Ein Teilkasko-Schaden wirkt sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.
Bis wann eine Teilkaskoversicherung sinnvoll für Ihr Fahrzeug ist, ist eine individuelle Entscheidung und ist abhängig von mehreren Faktoren wie dem Alter und Wert Ihres Autos.
Faustregel: Je höher der Fahrzeugwert, desto sinnvoller ist die Teilkasko.
| Teilkasko lohnt sich | Teilkasko lohnt sich nicht |
|---|---|
| Bei neueren, gut erhaltenen Gebrauchtwagen | Bei älteren Fahrzeugen (>10 Jahre) |
| Wenn Sie ländlich wohnen (Wildunfall) | Bei Fahrzeugen mit geringem Wert (2.000 €) |
| Wenn das Auto draußen steht (Hagel, Marder) | Bei wenig genutzten Fahrzeugen (max. 3.000 km) |
| In Regionen mit hoher Diebstahlquote (z.B. Berlin) | Bei lediglich kurzfristiger Fahrzeugnutzung |
Selbstbeteiligung vereinbaren
Bei einem Schaden in der Teilkasko zahlen Sie einen geringen Betrag aus eigener Tasche. Dieser Eigenanteil wird auch als Selbstbehalt bezeichnet. Im Gegenzug reduzieren die Kfz-Versicherer den Beitrag. 85 % der CHECK24 Kunden wählen eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Damit haben Sie ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis. Eine Selbstbeteiligung macht Ihre Teilkasko um bis zu 25 Prozent günstiger.
Werkstattbindung wählen
Bei einer Werkstattbindung wird ein Schaden am eigenen Auto in einer Vertragswerkstatt des Kfz-Versicherers repariert. 76 % der CHECK24-Kunden entscheiden sich für einen Tarif mit Werkstattwahl durch den Versicherer. In der Teilkasko können Sie dadurch bis zu 5 Prozent sparen.
Jährliche Zahlung wählen
Die jährliche Zahlweise ist die günstigste Form, den Beitrag für den Teilkasko-Schutz für Ihr Kfz zu begleichen. Bei anderen Varianten wird meist ein Aufschlag verlangt.
Der Unterschied der verschiedenen Versicherungen für ein Auto liegt in der Zuordnung (Schäden Dritter, Schäden am versicherten Auto) sowie im Deckungsumfang.
| Kfz-Haftpflicht | Zahlt, wenn Sie mit einem Auto Schäden an Dritten verursachen. Das ist der Fall, wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen (etwa andere Kfz), Personen verletzen oder Vermögensschäden verursachen. |
| Teilkasko | Dieser freiwillige Zusatzschutz greift bei Schäden am versicherten Auto, die der Fahrer nicht selbst verursacht hat. Dazu gehören Elementarschäden wie Hagel oder Sturm oder auch Diebstahl. |
| Vollkasko | Der Rundumschutz für Ihr Auto deckt zusätzlich selbst verschuldeten Unfallschäden am eigenen Auto sowie bei Beschädigungen Ihres Autos durch Vandalismus und Fahrerflucht ab. Alle Leistungen der Teilkasko sind automatisch mit enthalten. |
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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CHECK24 Bewertungen
* berechnet am 01.12.2025
Versicherungswechsel, Mann (geb. 1963), verheiratet, Berufsbeamter, Suzuki SJ Samurai (7102/340), Neuerwerb & Halterzulassung: Dezember 2006, Versicherungsbeginn: Dezember 2025, Barkauf, private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Einfamilienhaus, Doppelgarage, Jahreskarte für den ÖPNV, Haftpflicht (SF 42) und Teilkasko mit 500 € SB, Werkstattauswahl: egal, monatliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter = Versicherungsnehmer, keine Punkte, 01945 / Frauendorf