In der Regel kommt es nach Abschluss einer Katzenkrankenversicherung zu einer Wartezeit. Es besteht folglich eine Frist bis die Erstattungspflicht in Kraft tritt und die Versicherung Tierarztkosten gemäß den vereinbarten Leistungen übernimmt. Die Dauer der Wartezeit hängt vom jeweiligen Tarif ab. Meist beträgt sie einen Monat, in manchen Fällen auch drei Monate. Es gibt allerdings auch Versicherer ohne Wartezeit, bei denen der Versicherungsschutz sofort besteht.
Sollte Ihre Katze einen Unfall haben, besteht in der Regel ein sofortiger Schutz, sodass Kosten für Behandlungen und Operationen im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen übernommen werden. Zudem kommen einige Versicherer direkt und ohne Wartezeit für Kennzeichnungen mit Chips oder Tätowierungen sowie Vorsorgebehandlungen auf.
Bei Katzenversicherungen können die Wartezeiten je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich ausfallen. Während einige Versicherer den Schutz sofort oder nach kurzer Zeit gewähren, setzen andere feste Fristen, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. In der Regel liegt die Wartezeit bei etwa einem Monat, in manchen Fällen auch bei bis zu drei Monaten. Diese Frist soll verhindern, dass bereits bestehende Erkrankungen direkt nach Vertragsabschluss geltend gemacht werden. Es gibt jedoch auch Tarife ohne Wartezeit, bei denen der Versicherungsschutz sofort beginnt. Die genaue Dauer und der Umfang der Wartezeit sind immer in den Tarifbedingungen des jeweiligen Anbieters festgelegt.
Folgende Tabelle zeigt die Dauer der Wartezeit für verschiedene Beispieltarife:
| Versicherung | Tarif | Wartezeit |
|---|---|---|
| Tierkrankenschutz 100 | keine | |
| Tierkrankenschutz 24 | 1 Monat | |
| Kompakt | 3 Monate |
Sollte Ihre Katze einen Unfall haben, besteht in der Regel ein sofortiger Schutz, sodass Kosten für Behandlungen und Operationen im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen übernommen werden. Zudem kommen einige Versicherer direkt und ohne Wartezeit für Kennzeichnungen mit Chips oder Tätowierungen sowie Vorsorgebehandlungen auf.