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Die Uelzener Versicherungen wurden 1873 ursprünglich als Versicherungsgesellschaft für Landwirte mit Viehhaltung gegründet. Im Jahr 1984 führten sie zudem als Erste auf dem deutschen Markt Tierkrankenversicherungen für Hunde, Katzen sowie Pferde ein. Heute umfasst ihr Portfolio verschiedene Versicherungen für Mensch und Tier.
Individuell abgesichert
Die Uelzener Versicherungen bieten zwei Tarife der Katzenversicherung an: Eine reine OP-Versicherung sowie eine OP- und Krankenversicherung. Die Kombination aus OP- und Krankenversicherung deckt beispielsweise Diagnostiken, wie Röntgen sowie die Unterbringung in einer Tierklinik ab.
Sorgenfrei ohne Selbstbeteiligung
Mit der Katzenversicherung der Uelzener sind Tierhalter gut abgesichert. Denn beide Tarife enthalten weder Selbstbeteiligung noch Leistungsgrenze. Das heißt, die Uelzener erstattet alle anfallenden Kosten für versicherte Leistungen zu 100 Prozent.
Schnell geschützt
Die Tarife der Uelzener Katzenversicherung decken Behandlungs- und OP-Kosten schon nach einem Monat ab. Damit verfügen sie über eine geringe Wartezeit im Vergleich zu anderen Katzenkrankenversicherungen. Kosten für Kennzeichnungen der Katze (z.B. Tätowierungen oder Identifikationschips), Vorsorgeleistungen, Medikamente sowie Kastrationen und Sterilisationen werden zudem ohne Wartezeit erstattet.
Vergleichbare Tarife:
Die Katzentarife der Uelzener Versicherungen sind zwar nicht über CHECK24 abschließbar, vergleichbare Tarife sind jedoch erhältlich. So bietet die Tierkrankenversicherung Premium von BarmeniaDirekt ebenfalls keine Selbstbeteiligung ohne Leistungsgrenze und nur einen Monat Wartezeit. Hat die Katze einen Unfall, werden Behandlungskosten sofort erstattet. Außerdem sind als besondere Leistungen Kosten für den Einsatz von Telediagnostik und -therapie sowie Wegkosten des Tierarztes für Hausbesuche bei transportunfähigen Katzen abgedeckt.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 72 Tarifvarianten der Katzenkrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.