Altersvorsorge Vergleich

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Welche Art der Altersvorsorge ist für mich geeignet?

Bei der Altersvorsorge gibt es viele Möglichkeiten. Dazu zählen etwa:

  • Basisrente (Rürup-Rente)
  • Riester-Rente (bis Ende 2026)
  • Altersvorsorgedepot (ab 2027 die neue staatlich geförderte, private Altersvorsorge)
  • private Rentenversicherung
  • betriebliche Altersversorgung (bAV)
  • Kapitallebensversicherung
  • Anlage in Wertpapieren oder Fonds (ETFs)
  • Immobilien

Doch welche Art der Altersvorsorge ist die richtige für Sie? Gutverdiener haben beispielsweise mit der Rürup-Rente eine attraktive Möglichkeit, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen. Durch hohe steuerliche Vorteile lässt sich mit dieser Spar-Form Kapital für später ansammeln.

Bei einer privaten Rentenversicherung werden die Beiträge entweder in eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung angelegt. Im Gegensatz zur Riester- oder Rürup-Rente wird eine private Rentenversicherung nicht staatlich gefördert, dafür später aber auch nur vergleichsweise gering besteuert.

Familien mit Kindern oder auch Alleinerziehende und Personen mit geringem Einkommen können mit der Riester-Rente ihre Altersvorsorge ausbauen. Für die Riester-Rente gibt es staatliche Zulagen sowie steuerliche Vorteile, die diese Anlageform besonders attraktiv machen. Ab Januar 2027 können Sie unkompliziert in das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot wechseln.

Altersvorsorgedepot: Ab 2027 mit staatlichen Zulagen ETFs besparen

Ab Januar 2027 soll das Altersvorsorgedepot starten – ein neuer, staatlich geförderter Riester-Nachfolger, mit stärkerer Kapitalmarktanlage und der Möglichkeit in ETFs zu investieren.

Für 2026 Riester-Förderung sichern - in 2027 Wechsel prüfen
Sichern Sie sich für 2026 noch die vollen Zulagen und Steuervorteile mit einer Riester-Rentenversicherung. In 2027 können Sie unkompliziert in das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot wechseln.

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) baut über den Arbeitgeber eine Zusatzrente auf. Entweder übernimmt der Arbeitgeber alleine die Beiträge zur späteren Rente (klassische bAV) oder der Arbeitnehmer setzt einen Teil des Bruttogehalts für die Betriebsrente ein (Entgeltumwandlung). Bis zu bestimmten Höchstbeträgen fallen hierbei keine Sozialabgaben und Steuern an.

Eine Kapitallebensversicherung kombiniert einen Sparplan mit einem Todesfallschutz. Hierbei wird ein Teil der Versicherungsbeiträge angelegt, meist in Anleihen. Der andere Teil sichert die Versicherungssumme für den Todesfall ab. Angesichts der anhaltend niedrigen Zinsen lohnt sich eine Kapitallebensversicherung in der Regel nicht mehr.

Kapitalanlagen, die nur bedingt zur Altersvorsorge geeignet sind

Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen sowie Aktien- oder Indexfonds (ETFs) sind keine klassischen Produkte der Altersvorsorge, sind aber aus Renditesicht interessant. Aktienfonds bieten langfristig hohe Renditechancen, bergen aber vor allem kurzfristig das Risiko von Verlusten.

Auch der Kauf einer Immobilie kann sich zur Altersvorsorge anbieten. Im Ruhestand erhält man regelmäßige Mieteinnahmen als Zusatzrente. Allerdings sind die Preise, vor allem in den Ballungsgebieten, in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Anlage in ein einziges Objekt birgt zudem ein hohes Risiko, bei Leerstand droht ein Ausfall der Mietzahlungen. Die Kosten für Reparaturen und Verwaltung sollten ebenfalls nicht unterschätzt werden.

Auch wer eine Immobilie als Selbstnutzer erwirbt, kann im Alter finanzielle Vorteile haben. Statt einer Miete sind nur noch die Nebenkosten zu zahlen. Allerdings sollten das Haus oder die Wohnung bis zum Rentenbeginn abbezahlt sein und Rücklagen für spätere Renovierungen angespart werden.

Edelmetalle nicht als Altersvorsorge geeignet.

Eine Investition in Edelmetalle wie etwa Gold ist als Altersvorsorge nicht geeignet. Wertsteigerungen sind hier zwar möglich, unterliegen jedoch hohen Schwankungen. Darüber hinaus werfen Edelmetalle keine laufenden Erträge ab.