Kostenlose Beratung

0800 - 24 24 123

Mo. bis So. 8:00 - 19:00 Uhr

Servicezeiten (gebührenfrei)

x
Kfz-Versicherung Mo. - Fr. 8:00 - 20:00 Uhr
Motorradversicherung Mo. - Fr. 8:00 - 19:00 Uhr
Sachversicherungen Mo. - Fr. 8:00 - 20:00 Uhr
Personenversicherungen Mo. - Fr. 8:00 - 19:00 Uhr
Kredit & Konten Mo. - Fr. 8:00 - 19:00 Uhr
Baufinanzierung Mo. - Fr. 8:00 - 19:00 Uhr
Strom & Gas Mo. - So. 8:00 - 22:00 Uhr
DSL & Handy Mo. - Fr. 8:00 - 20:00 Uhr
Mietwagen & Reisen Mo. - Fr. 8:00 - 20:00 Uhr
Sa. 10:00 - 15:00 Uhr
So. 11:00 - 15:00 Uhr
Bekannt aus dem TV ARD, ZDF, RTL, PRO7, SAT1
Sie sind hier:

Strompreise Studie - Kosten übersteigen Hartz-IV-Satz für Strom

München, 22.11.2010, CHECK24

Die durchschnittlich anfallenden Stromkosten übersteigen den Hartz-IV-Satz für Strom eines alleinstehenden Arbeitslosen um bis zu 30 Prozent. In der gesamten Bundesrepublik liegen die Kosten über der staatlichen Stütze für Strom. Dies ergab eine Strompreise Studie von CHECK24.

Studiendetails als Download

Strompreisestudie

Der festgesetzte Arbeitslosengeld II-Satz für Strom* eines ledigen Erwerbslosen reicht bundesweit nicht aus, um die durchschnittlichen Stromkosten** abzudecken. Die Kosten für Strom liegen bis zu 30 Prozent über dem entsprechenden Hartz-IV-Satz. Dies ergab eine Strompreise Studie von CHECK24.

Vor allem Verbraucher im Osten der Bundesrepublik sind betroffen. In diesen Teilen Deutschlands gibt es überdurchschnittlich viele Arbeitslose***, deren ohnehin geringes finanzielles Budget durch hohe Strompreise weiter belastet wird. Zwar könnte ein Wechsel aus dem oftmals teuren Grundversorgungstarif zu einem günstigeren Stromanbieter bis zu 00 Euro im Jahr sparen, doch vielen wird der Stromanbieterwechsel durch Prüfung ihrer Bonität erschwert.

Etwa 35 Euro muss ein alleinstehender Arbeitsloser mit einem jährlichen Verbrauch von .500 kWh monatlich für Strom aufbringen - der Arbeitslosengeld II-Satz beträgt jedoch nur rund 29 Euro. Damit liegen die durchschnittlichen Stromkosten bundesweit etwa sechs Euro bzw. 22 Prozent über dem Hartz-IV-Satz für Strom. In den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz liegen die Stromkosten sogar um 30 Prozent über der staatlichen Stütze.

*Hartz-IV-Satz für Wohnung (ohne Mietkosten), Strom etc. beträgt ca. 8 Prozent der Regelleistung; Regelleistung für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist, beläuft sich auf 359 Euro monatlich (8 Prozent von 359 Euro = 28,72 Euro),
Quelle: Bundesagentur für Arbeit http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A0-Allgemein-Info/A05-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-20-SGB-II-Regelleistung-Sicherung-LUnterhalt.pdf

**Jahresverbrauch: .500 kWh

***Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober200
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/000000/html/start/karten/aloq_land.html