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Dass es nach einer Schutzimpfung zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen kommt, ist äußerst selten. Die bisherigen Erfahrungen mit den neuartigen Corona-Impfstoffen deuten darauf hin, dass diese ebenfalls grundsätzlich gut vertragen werden.
Sollte es im Einzelfall zu gesundheitlichen Schäden kommen, leisten gute Unfallversicherungen auch hierfür. Ob die Versicherung zahlt, hängt dabei vom jeweiligen Tarif ab.
Deckt der Tarif Impfschäden ab, zahlt die private Unfallversicherung, falls es zu dauerhaften Gesundheitsschäden kommt. Wie hoch die Leistung der Versicherung ausfällt, hängt neben der vereinbarten Versicherungssumme vom Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab – dem Invaliditätsgrad.
Allerdings kommt es auf die Versicherungsbedingungen an, ob die Unfallversicherung auch Impfschäden nach einer Corona-Impfung abdeckt. Viele Tarife beschränken den Schutz auf ganz bestimmte Schutzimpfungen – zum Beispiel gegen Cholera oder Masern. In den Bedingungen ist dann aufgelistet, für welche Schutzimpfungen der Versicherungsschutz gilt. Ist eine Impfung nicht aufgeführt – wie etwa die neue Corona-Impfung – gibt es auch keinen Schutz.
Damit auch Corona-Impfungen vom Versicherungsschutz abgedeckt sind, sollte der Tarif keine vordefinierte Liste von Infektionskrankheiten beinhalten.
Tarifcheck mit CHECK24
Ob eine private Unfallversicherung für Impfschäden leistet, können Sie im Online-Vergleich der Unfallversicherung von CHECK24 ganz einfach überprüfen. Im Detail-Vergleich wird für jeden Tarif angezeigt, ob er diesen Leistungsbaustein beinhaltet.
Ob der Schutz auf bestimmte Schutzimpfungen beschränkt ist oder auch bei einer Corona-Impfung greifen würde, lässt sich in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Haben Sie noch weitere Fragen zu Impfschäden oder anderen Leistungen eines Tarifs? Unsere Experten für die Unfallversicherung helfen Ihnen gerne weiter – rufen Sie uns ganz einfach an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.