Bei einer Scheidung wird nicht nur das gemeinsame Vermögen aufgeteilt, sondern auch die während der Ehe aufgebauten Rentenansprüche. Der sogenannte Versorgungsausgleich stellt sicher, dass beide Ehepartner später gerecht an der Altersvorsorge teilhaben, die während der Ehezeit entstanden ist. So wird verhindert, dass ein Partner im Alter benachteiligt ist, weil er z.B. weniger gearbeitet oder sich stärker um Familie und Haushalt gekümmert hat.
Was wird beim Versorgungsausgleich berücksichtigt?
Durch den Versorgungsausgleich wird der Wert dieser Ansprüche hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
Was wird nicht beim Versorgungsausgleich berücksichtigt?
Weitere Vorsorgeformen, etwa Kapitallebensversicherungen oder Risikolebensversicherungen, werden erst zu Rentenbeginn oder beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Der gesamte Vorgang dauert in der Regel mehrere Monate und ist Teil des Scheidungsverfahrens.
Ob eine interne oder externe Teilung durchgeführt wird, entscheidet das Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens.
Bei der externen Teilung kann der ausgleichsberechtigte Ehepartner den Versicherer frei wählen, bei dem der Ausgleichsbetrag angelegt wird. Diese Variante wird häufig bei Ansprüchen aus privaten oder betrieblichen Altersvorsorgeverträgen genutzt.
Der bisherige Versicherer überträgt dabei das Geld aus dem bestehenden Vertrag auf einen neuen Vertrag für den anderen Ehepartner. Das Geld wird also neu angelegt. Meist wird dafür ein Rürup-Rentenvertrag gewählt.
Eine externe Teilung kommt in Betracht, wenn die Ehegatten dies vereinbaren oder wenn der Versorgungsträger eine externe Teilung verlangt. Die endgültige Entscheidung trifft das Familiengericht. Zudem gibt es eine gesetzliche Obergrenze, die dabei berücksichtigt wird.
Treffen Sie keine eigene Entscheidung, greift automatisch die gesetzliche Auffanglösung. Diese bietet meist nur eine geringe Verzinsung und niedrige Rentenfaktoren – im Vergleich dazu ermöglicht ein Rürup-Vertrag in der Regel deutlich höhere Rentenleistungen.
Durchschnittlich dauert der gesamte Vorgang mehrere Monate, abhängig vom Gericht und den beteiligten Versorgungsträgern.
Nutzen Sie die Zeit, um bereits das für sie passende Altersvorsorgeprodukt – und den gewünschten Versicherer als Zielversorgungsträger – zu finden, in das der Ausgleichsbetrag nach erfolgter Entscheidung angelegt werden soll.
Wenn Sie nicht selbst aktiv werden greift die gesetzliche Auffanglösung:
Kümmern Sie sich selbst um die Wahl des Zielversorgungsträgers, bei dem der Ausgleichsbetrag angelegt werden soll, um die für Sie passende Altersvorsorge und die bestmögliche Rentenleistung zu sichern.
Ja. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten beide Ehepartner eine schriftliche Bestätigung des Gerichts oder des jeweiligen Versorgungsträgers.
Nein, die erworbenen Rentenansprüche bei der internen Teilung sowie die Ausgleichsbeträge bei einer externen Teilung werden lediglich umverteilt. Sie müssen kein zusätzliches Geld einzahlen.
Bei einer externen Teilung kann es jedoch sinnvoll sein, in die neu entstehende Rentenversicherung zusätzlich einzuzahlen, um die spätere Rente zu erhöhen.
Ja. Waren Sie kürzer als drei Jahre verheiratet, wird der Versorgungsausgleich nicht automatisch durchgeführt. Es kann jedoch ein Antrag gestellt wird. Außerdem kann das Gericht auf den Ausgleich verzichten, wenn die Unterschiede zwischen den Rentenansprüchen gleichwertig oder gering sind.
Ein Rürup-Vertrag wird im Rahmen der externen Teilung oft gewählt, weil er klar definierte gesetzliche Vorgaben für die Umwandlung des Ausgleichsbetrags in eine lebenslange Altersrente erfüllt. Diese Vorgaben entsprechen dem, was der Gesetzgeber im Versorgungsausgleich erwartet: eine verlässliche, nicht kapitalisierbare, lebenslange Versorgung.
Nicht jeder Versicherer, der Rürup-Rentenverträge anbietet, nimmt auch am Versorgungsausgleich teil. Unsere Altersvorsorge-Experten unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Versorgungsausgleich und helfen Ihnen persönlich dabei, den passenden Tarif zu finden.

Wurden Ihnen im Zuge einer Scheidung Rentenansprüche zugesprochen? Ich helfe Ihnen dabei, den passenden Tarif für Ihre Altersvorsorge zu finden.
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Denis Geb
Leiter Kundenberatung Altersvorsorge