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Der Staat fördert die Rürup-Rente mit hohen Steuervorteilen. Das macht die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige sowie Angestellte und Beamte mit hohem Einkommen attraktiv.
Die Rürup-Rente zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Daher lassen sich die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Die Beiträge können Sie bis zu einer Höhe von 29.344 Euro jährlich (Stand: 2025) bei der Steuererklärung angeben. Für Ehe- oder Lebenspartner gilt der doppelte Betrag.
Von den Beiträgen berücksichtigt das Finanzamt bis zum Höchstbetrag 100 Prozent. Die Beiträge zur Rürup-Rente vermindern das zu versteuernde Einkommen – so ergibt sich je nach Einkommen und Sparbeiträgen eine beachtliche Steuerersparnis.
Im Rentenvergleich von CHECK24 können Sie ermitteln, mit welchen Steuervorteilen Sie bei der Rürup-Rente rechnen können. Dazu müssen Sie nur wenige Eingaben zu Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation machen.
Unser Online-Vergleich berücksichtigt neben der Rürup-Rente auch Riester- und private Rentenversicherungen. So können Sie vorab prüfen, ob eine Rürup-Rente wirklich die beste Wahl für Sie ist.
Haben Sie noch Fragen zur Rürup-Rente oder zu den Steuervorteilen dieser Form der Altersvorsorge? Unsere Kundenberater sind auf die Altersvorsorge spezialisiert und helfen Ihnen gerne persönlich weiter. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 100 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 100 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.