Einmalbeitrag- und Sofort-Rente Vergleich

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Sofortrente und Rente gegen Einmalbeitrag

Bei einer Rente gegen Einmalbeitrag zahlt man eine größere Summe auf einmal ein und erhält dafür eine lebenslange, monatliche Rente. Bei einer Sofortrente fließt die Rente sofort. Wird die Rente gegen Einmalbeitrag erst einige Jahre später ausgezahlt, spricht man von einer aufgeschobenen Rentenversicherung oder Rentenversicherung mit Aufschubzeit.

Der große Vorteil einer Sofortrente oder aufgeschobenen Rentenversicherung: Die monatlichen Renten werden ein Leben lang überwiesen. Dies kann kein Bankkonto oder Auszahlplan garantieren. Daher ist eine Rente gegen Einmalbeitrag die optimale Wahl, um vorhandene Rentenlücken mit einem größeren Betrag zu schließen. Sie ist ideal, um einen größeren Geldbetrag aus einer Erbschaft oder dem Verkauf eines Aktien­depots zur Absicherung des Ruhestands zu nutzen.

Der Vorteil einer lebenslangen Rente

Mit einer Rentenversicherung sichert man seine Einkünfte lebenslang ab. Der Versicherungsschutz kann daher nicht mit einer reinen Kapitalanlage verglichen werden. Es geht hier nicht um die Rendite, sondern um die Garantie, dass die zugesagten Renten ein Leben lang fließen. Dabei unterschätzen viele Menschen, wie lange sie leben werden. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) werden Deutsche im Durchschnitt sieben Jahre älter als sie selbst glauben.

Auszahlung & steuerliche Regeln

Eine Sofortrente oder aufgeschobene Rentenversicherung ist eine private Rentenversicherung. Die Beiträge werden steuerlich nicht gefördert, dafür müssen die monatlichen Rentenzahlungen nur zu einem geringen Teil versteuert werden.

Die Renten werden mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab. Ist man zu Beginn der Rentenzahlungen zum Beispiel 67 Jahre alt, muss man nur 17 Prozent der Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.

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Der Wert bezieht sich auf die prozentuale Differenz der möglichen jährlichen Renten von zwei fondsgebundenen Einmalbeitrag-Renten-Tarifen bei einer Einmalzahlung von 50.000 € und einem Versicherungsnehmer, welcher am 02.01.1992 geboren wurde (Stand: 01/2025).

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