Ihre persönliche Versicherungsberatung
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Mit einer Rechtsschutzversicherung sind sie gegen Rechtstreitigkeiten abgesichert. Jedoch unterscheiden sich die Rechtsschutz-Tarife hinsichtlich der Anwaltswahl. So gibt es Tarife, die verlangen, dass im Rechtsschutzfall ein Vetragsanwalt der Versicherung beauftragt wird. Andere Tarife haben unterschiedliche Selbstbeteiligungen für die Beauftragung eines eigens gewählten und eines von der Versicherung gewählten Anwalts. Weitere Tarife bieten eine freie Anwaltswahl an. Das heißt im Falle eines Rechtsstreits kann der Anwalt frei gewählt werden. Tarife die eine freie Anwaltswahl beinhalten finden Sie schnell und einfach mithilfe des CHECK24-Vergleichs.
Sie schließen für Ihren bestehenden Rechtsfall ein Soforthilfe-Paket ab in Kombination mit einer passenden Rechtsschutzversicherung für zukünftige Fälle.