Auch im familiären Bereich kann es zu Streitigkeiten kommen, die leider auch vor Gericht enden können - wie im unten stehenden Beispiel. Durch eine Rechtsschutzversicherung, die den Bereich Unterhaltsrecht einschließt, können Sie sich vorausschauend für diese Eventualitäten absichern. Der Bereich Unterhaltsrechtsschutz umfasst beispielsweise beratende Tätigkeiten durch einen Anwalt in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten. Über die beratende Vertretung hinaus übernimmt die Rechtsschutzversicherung zum Teil auch Gerichtskosten, die im Rahmen von unterhaltsrechtlichen Streitigkeiten entstehen.
Beispiel: Nach der Scheidung zweier Eheleute kommt es zu Streitigkeiten, da sich ein Elternteil weigert für den Kindesunterhalt der gemeinsamen Kinder aufzukommen. Ist im jeweiligen Tarif eine Beratung versichert, fallen darunter ein mündlicher oder schriftlicher Rat des Rechtsanwalts oder auch die Ausarbeitung eines Gutachtens. Wenn sich die Parteien außergerichtlich nicht einigen können, geht der Fall vor das Familiengericht. Sofern dies der jeweilige Tarif abdeckt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung dann die Kosten, die für das Familiengericht entstehen.
Ein Beispiel hierfür wäre, dass der Kindergartenplatz des Sprösslings nach eigener Ansicht ungerechtfertigt abgelehnt wurde und man dagegen juristisch vorgehen möchte. Oder das im Katalog angepriesene Luxushotel direkt am Strand erweist sich als bessere Jugendherberge und man möchte Schadensersatz einfordern. Ein Tarifvergleich hilft Ihnen dabei, die besten Angebote für den Privatrechtsschutz in Erfahrung zu bringen.
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